Fall von Angebotsmanipulation besteht als erstes Unternehmen die vorläufige Prüfung durch das Verfassungsgericht

    Foto: KBS News Das Verfassungsgericht gibt an, dass es einen Fall von Angebotsabsprachen, an dem die Green Cross Corporation beteiligt ist, an sein Plenum verwiesen hat. Damit ist der Fall der erste, der eine vorläufige Prüfung bestanden hat, seit es ab dem 12. März möglich wurde, Urteile des Obersten Gerichtshofs aus verfassungsrechtlichen Gründen anzufechten. Das oberste Gericht gab seine Entscheidung am Dienstag bekannt, nachdem es den Antrag von Green Cross geprüft hatte, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aufzuheben, mit dem sein Antrag auf Widerruf einer Korrekturanordnung und Strafe der Fair Trade Commission abgelehnt wurde. Die Handelskommission hatte Strafmaßnahmen gegen Green Cross verhängt und dem Unternehmen vorgeworfen, zwischen April 2017 und Januar 2019 Impfstoffgroßhändler manipuliert zu haben, um sich an drei Ausschreibungen der Korea Disease Control and Prevention Agency für den Kauf von Gardasil-Impfstoffen zu beteiligen, und sich die Ausschreibungen später als Hauptbieter gesichert zu haben. Green Cross reichte eine Klage ein, um die Maßnahmen anzufechten, doch das Oberste Gericht Seoul wies die Klage im Oktober letzten Jahres ab und der Oberste Gerichtshof wies die Berufung des Unternehmens im Februar ab. Seit Inkrafttreten des neuen Petitionssystems am 12. März wurden bis Montag insgesamt 525 Petitionen gegen Urteile höchster Gerichte aus verfassungsrechtlichen Gründen eingereicht, von denen das Gericht bisher 265 abgelehnt hatte. Wenn ein Fall beim Verfassungsgericht eingereicht wird, führt ein bestimmtes Richtergremium eine vorläufige Prüfung durch, um festzustellen, ob der Fall einer weiteren Prüfung bedarf. Stellt sich in einer vorläufigen Prüfung heraus, dass die Petition rechtswidrig ist, weist das Gremium sie ab.

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