
>Das Gesetz sieht drei Systeme vor, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter entlohnen können: ein Gewinnbeteiligungsprogramm in bar, ein Partnerschaftsprogramm mit Gewinnbeteiligung in Aktien und ein Aktienprogramm mit Gewinnbeteiligung in Aktien. Neu für Arbeitnehmer wird in allen drei Fällen sein, dass alle drei Systeme der festen Einkommensteuer unterliegen und die Zahlung daher nicht als Grundlage für die Einkommensteuerbemessung berücksichtigt wird und nicht mit Beiträgen belastet wird.
>Eine der drei Formen der Gewinnbeteiligung wird zwischen den Mitarbeitern und dem Unternehmen vertraglich vereinbart. Dies muss für alle Arbeitnehmer gelten und darf niemanden ausschließen. In diesem Fall entfällt die obligatorische Registrierung des Gewinnbeteiligungsvertrags, das Unternehmen muss ihn lediglich beim Wirtschaftsministerium einreichen.
> 100 % Steuererleichterung für Unternehmen und 25 % Besteuerung der Leistungen an Arbeitnehmer für Aktien und Anteile oder Sie können die 30 % für Barzahlungen nur in Unternehmen in Anspruch nehmen, bei denen sie für ein angemessenes Lohnwachstum sorgen.
https://www.rtvslo.si/slovenija/dz-sprejel-nov-zakon-o-udelezbi-delavcev-pri-dobicku/773065
Von shikana64