Ich finde das ja gut aber fraglich ist: Wie weisst man das vor Gericht nach wenn es hart auf hart käme? Ich meine was ist am Ende das gesprochene Wort zwischen zwei Personen ohne Zeugen wert?
Oder geht es darum, dass eine sexuelle Handlung ohne eindeutige Kommunikation im Zweifel als Vergewaltigung ausgelegt wird?
ingmar_ on
Es würde nicht viel ändern, eher ein Politikum. Sieht man ja auch, dass das in links reagierten Ländern verbreitet ist.
i_am__not_a_robot on
>Wann folgt endlich Österreich?
„Endlich“ suggeriert, Österreich sei der letzte Nachzügler und die allermeisten europäischen Staaten hätten dieses Prinzip bereits im Strafrecht verankert. Das trifft aber offensichtlich nicht zu.
Bei der konkreten Ausgestaltung eines solchen Paragrafen gibt es durchaus Fallstricke, die es zu beachten gilt, damit das Ganze nicht nach hinten losgeht.
Salty-Consequence580 on
Wie kann das dann später beweisen dass eine Person ja gesagt hat
Almvolle on
Man korrigiere mich aber…
Heißt das dann, solange man nicht beweisen kann, dass es im konsenz war, ist es Vergewaltigung?
duskygrouper on
Es ist wirklich höchste Zeit!
Einzig helfen wird es nur in seltenen Fällen, weil der Täter immer behaupten wird, dass das Opfer „Ja“ gesagt hat. Wer Menschen vergewaltigt hat mit Lügen wohl kein großes Problem. Und sexuelle Handlungen an zustimmungsunfähigen Personen sind nach Paragraph 205 bereits verboten.
Zistler on
Österreich derweil: „Es passiert oft, dass man erst ‚Nein‘ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.“
FranzLimit on
Selbstverständlich ist jeder normal denkende Mensch absolut für alles was hilft um Vergewaltigungen zu verhindern.. Aber ist das wirklich mehr als Symbolpolitik?
Sowohl als auch beim „nur ja heißt ja“ Gesetz steht immer Aussage gegen Aussage.
Extension_Arugula157 on
In Wahrheit eine ziemlich schräge und aufgebauschte Diskussion: Die Zahl der Fälle in denen es zum Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung (verbal oder konkludent) kommt, die nicht gleichzeitig bereits strafbar sind z.B. als § 205 StGB – „Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person“ dürfte verschwindend gering sein. Natürlich kann man das kriminalisieren, aber auch da bleibt dann exakt die selbe Beweisproblematik die man bisher schon bei Sexualstraftaten hat. Zeugen gibt es meist keine und es gilt die Unschuldsvermutung, die Staatsanwaltschaft muss die Schuld des Angeklagten beweisen, was gerade in solchen Fällen oft schlicht nicht möglich ist.
Also wir können gerne „Nur Ja heißt Ja.“ als Prinzip einführen, wird aber halt nur marginal was ändern. Ein Fall alle fünf Jahre in dem deswegen jemand schuldig gesprochen wird, wäre schon viel.
Parking-Coast-1385 on
Der Thread wirkt wie Ragebait.
affengulasch on
sitzt dann ein Notar in der Ecke und schau zu?
dertypdahalt on
Wie würde das eigentlich in der Praxis ablaufen?
Critical-Bag2695 on
Das heißt Mann und Frau brauchen jetzt explizit zwei übereinstimmende Willenserklärungen?
reddit18726 on
Was soll das bringen?
1337raccoon on
Absolut sinnlos: er sagt sie hat ja gesagt, sie sagt sie hat nein gesagt.
TheFoxer1 on
Blödsinnige Idee.
Das Strafrecht soll ja keine Missinterpretation von Kommunikation bestrafen, sondern bewusstes gesellschaftsschädigendes Verhalten.
Starskeet on
Deswegen sammele ich Unterschriften vor dem Geschlechtsverkehr.
Friendly_Tip_4470 on
Hoffentlich gar nicht
Grizz-Lee-2891 on
da samma zu ‚katholisch‘ gemeint zu ‚traditionsorientiert‘ ala des woa immer scho so…
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19 Kommentare
Ich finde das ja gut aber fraglich ist: Wie weisst man das vor Gericht nach wenn es hart auf hart käme? Ich meine was ist am Ende das gesprochene Wort zwischen zwei Personen ohne Zeugen wert?
Oder geht es darum, dass eine sexuelle Handlung ohne eindeutige Kommunikation im Zweifel als Vergewaltigung ausgelegt wird?
Es würde nicht viel ändern, eher ein Politikum. Sieht man ja auch, dass das in links reagierten Ländern verbreitet ist.
>Wann folgt endlich Österreich?
„Endlich“ suggeriert, Österreich sei der letzte Nachzügler und die allermeisten europäischen Staaten hätten dieses Prinzip bereits im Strafrecht verankert. Das trifft aber offensichtlich nicht zu.
Bei der konkreten Ausgestaltung eines solchen Paragrafen gibt es durchaus Fallstricke, die es zu beachten gilt, damit das Ganze nicht nach hinten losgeht.
Wie kann das dann später beweisen dass eine Person ja gesagt hat
Man korrigiere mich aber…
Heißt das dann, solange man nicht beweisen kann, dass es im konsenz war, ist es Vergewaltigung?
Es ist wirklich höchste Zeit!
Einzig helfen wird es nur in seltenen Fällen, weil der Täter immer behaupten wird, dass das Opfer „Ja“ gesagt hat. Wer Menschen vergewaltigt hat mit Lügen wohl kein großes Problem. Und sexuelle Handlungen an zustimmungsunfähigen Personen sind nach Paragraph 205 bereits verboten.
Österreich derweil: „Es passiert oft, dass man erst ‚Nein‘ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.“
Selbstverständlich ist jeder normal denkende Mensch absolut für alles was hilft um Vergewaltigungen zu verhindern.. Aber ist das wirklich mehr als Symbolpolitik?
Sowohl als auch beim „nur ja heißt ja“ Gesetz steht immer Aussage gegen Aussage.
In Wahrheit eine ziemlich schräge und aufgebauschte Diskussion: Die Zahl der Fälle in denen es zum Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung (verbal oder konkludent) kommt, die nicht gleichzeitig bereits strafbar sind z.B. als § 205 StGB – „Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person“ dürfte verschwindend gering sein. Natürlich kann man das kriminalisieren, aber auch da bleibt dann exakt die selbe Beweisproblematik die man bisher schon bei Sexualstraftaten hat. Zeugen gibt es meist keine und es gilt die Unschuldsvermutung, die Staatsanwaltschaft muss die Schuld des Angeklagten beweisen, was gerade in solchen Fällen oft schlicht nicht möglich ist.
Also wir können gerne „Nur Ja heißt Ja.“ als Prinzip einführen, wird aber halt nur marginal was ändern. Ein Fall alle fünf Jahre in dem deswegen jemand schuldig gesprochen wird, wäre schon viel.
Der Thread wirkt wie Ragebait.
sitzt dann ein Notar in der Ecke und schau zu?
Wie würde das eigentlich in der Praxis ablaufen?
Das heißt Mann und Frau brauchen jetzt explizit zwei übereinstimmende Willenserklärungen?
Was soll das bringen?
Absolut sinnlos: er sagt sie hat ja gesagt, sie sagt sie hat nein gesagt.
Blödsinnige Idee.
Das Strafrecht soll ja keine Missinterpretation von Kommunikation bestrafen, sondern bewusstes gesellschaftsschädigendes Verhalten.
Deswegen sammele ich Unterschriften vor dem Geschlechtsverkehr.
Hoffentlich gar nicht
da samma zu ‚katholisch‘ gemeint zu ‚traditionsorientiert‘ ala des woa immer scho so…