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    19 Kommentare

    1. Ich finde das ja gut aber fraglich ist: Wie weisst man das vor Gericht nach wenn es hart auf hart käme? Ich meine was ist am Ende das gesprochene Wort zwischen zwei Personen ohne Zeugen wert?

      Oder geht es darum, dass eine sexuelle Handlung ohne eindeutige Kommunikation im Zweifel als Vergewaltigung ausgelegt wird?

    2. Es würde nicht viel ändern, eher ein Politikum. Sieht man ja auch, dass das in links reagierten Ländern verbreitet ist.

    3. i_am__not_a_robot on

      >Wann folgt endlich Österreich?

      „Endlich“ suggeriert, Österreich sei der letzte Nachzügler und die allermeisten europäischen Staaten hätten dieses Prinzip bereits im Strafrecht verankert. Das trifft aber offensichtlich nicht zu.

      Bei der konkreten Ausgestaltung eines solchen Paragrafen gibt es durchaus Fallstricke, die es zu beachten gilt, damit das Ganze nicht nach hinten losgeht.

    4. Salty-Consequence580 on

      Wie kann das dann später beweisen dass eine Person ja gesagt hat

    5. Man korrigiere mich aber…
      Heißt das dann, solange man nicht beweisen kann, dass es im konsenz war, ist es Vergewaltigung?

    6. duskygrouper on

      Es ist wirklich höchste Zeit!

      Einzig helfen wird es nur in seltenen Fällen, weil der Täter immer behaupten wird, dass das Opfer „Ja“ gesagt hat. Wer Menschen vergewaltigt hat mit Lügen wohl kein großes Problem. Und sexuelle Handlungen an zustimmungsunfähigen Personen sind nach Paragraph 205 bereits verboten.

    7. Österreich derweil: „Es passiert oft, dass man erst ‚Nein‘ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.“

    8. Selbstverständlich ist jeder normal denkende Mensch absolut für alles was hilft um Vergewaltigungen zu verhindern.. Aber ist das wirklich mehr als Symbolpolitik?
      Sowohl als auch beim „nur ja heißt ja“ Gesetz steht immer Aussage gegen Aussage.

    9. Extension_Arugula157 on

      In Wahrheit eine ziemlich schräge und aufgebauschte Diskussion: Die Zahl der Fälle in denen es zum Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung (verbal oder konkludent) kommt, die nicht gleichzeitig bereits strafbar sind z.B. als § 205 StGB – „Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person“ dürfte verschwindend gering sein. Natürlich kann man das kriminalisieren, aber auch da bleibt dann exakt die selbe Beweisproblematik die man bisher schon bei Sexualstraftaten hat. Zeugen gibt es meist keine und es gilt die Unschuldsvermutung, die Staatsanwaltschaft muss die Schuld des Angeklagten beweisen, was gerade in solchen Fällen oft schlicht nicht möglich ist.

      Also wir können gerne „Nur Ja heißt Ja.“ als Prinzip einführen, wird aber halt nur marginal was ändern. Ein Fall alle fünf Jahre in dem deswegen jemand schuldig gesprochen wird, wäre schon viel.

    10. Critical-Bag2695 on

      Das heißt Mann und Frau brauchen jetzt explizit zwei übereinstimmende Willenserklärungen?

    11. 1337raccoon on

      Absolut sinnlos: er sagt sie hat ja gesagt, sie sagt sie hat nein gesagt.

    12. Blödsinnige Idee.

      Das Strafrecht soll ja keine Missinterpretation von Kommunikation bestrafen, sondern bewusstes gesellschaftsschädigendes Verhalten.

    13. Grizz-Lee-2891 on

      da samma zu ‚katholisch‘ gemeint zu ‚traditionsorientiert‘ ala des woa immer scho so…

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