Hallo, Hallo,

    ich bin neulich auf diesen Artikel gestoßen: https://noe.orf.at/stories/3300476/

    Er berichtet über einen E-Scooter-Lenker der alkoholisiert und unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht hat bei dem ein neunjähriges Kind schwer verletzt wurde.

    Er wurde nun in erster Instanz zu 21 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das finde ich prinzipiell auch gut, wer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss steht hat absolut nichts im Straßenverkehr verloren (außer als Fußgänger und selbst da gibt es öfter mal Probleme).

    Was mich aber ein bisschen irritiert ist das Strafausmaß im Vergleich zu ähnlichen Fällen bei denen die Unfallverursacher einen PKW gelenkt haben:

    All diese Bespiele zeigen allerdings Unfälle mit Todesfolge.

    Mir ist natürlich klar, dass jedes Urteil individuell betrachtet werden muss und immer auch mildernde bzw. erschwerende Umstände miteinbezogen sind. Allerdings ist davon im Artikel nichts zu lesen.

    Fällt euch ein Grund ein warum hier das Strafausmaß relativ hoch ausfgefallen ist? Sind es generalpräventive Gründe? Oder der Umstand, dass das Opfer ein Kind war? Oder der Schauplatz Fußgängerzone? Oder weil Österreich ein "Autoland" ist? (Zitat Karl Nehammer).

    Dieser Post soll wirklich nicht polemisch sein, es würde mich nur einfach interessieren.

    Unfall mit E-Scooter – relativ hohes Urteil
    byu/al-za-ti inAustria



    Von al-za-ti

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    11 Kommentare

    1. Key-Cantaloupe5748 on

      Weil es nicht sein erstes Delikt war. Wahrscheinlich schon öfters erwischt, kein Schein mehr. Da wird das strafmaß danach höher angesetzt.
      Das wäre meine Vermutung.

    2. Wie du sagst zur Vergangenheit des Verurteilten und den sonstigen Umständen steht nichts im Artikel, die Fakten die im Artikel stehen: Er ist beeinträchtigt in einer Fußgängerzone so schnell gefahren, dass er mit einem E-Scooter einem Kind einen Oberschenkelbruch zugefügt und es einige Meter mitgeschleift hat.

      Da kann man schon davon ausgehen, dass die Geschwindigkeit erheblich und der Beeinträchtigungsgrad hoch war.

    3. Alkoholisiert + Drogeneinfluss + Fußgängerzone

      Und wenn die 9-Jährige am Hinterkopf fliegt, könnte sie genauso tot sein. Es hatten in dem Fall beide „Glück“.

    4. Die von dir verlinkten Fälle haben nicht auf einer Fußgängerzone stattgefunden. Ich denke mal, dass wenn man von einem motorisierten Vehikel in einer Zone, wo man von vorn herein keine vermutet, niedergefahren wird, ist das noch mal ärger.

      „Nur ein Roller“ lass ich auch nicht gelten, diese E-Scooter sind sauschwer und dementsprechend viel kinetische Energie wird bei einer Kollision freigelassen.

    5. Strange_Flatworm1144 on

      Es kommt halt immer auf den Richter an an den man gerät (was ja eher nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat). Dazu kommt die Fussgängerzone, wo er gar nicht hätte fahren dürfen. Mal schauen, ob der in Berufung geht und wie das Strafmaß in der nächsten Instanz ausfällt.

    6. Sheeprevenge on

      Ohne den Akt zu kennen is das schwierig, aber meine Vermutung is, dass es Verhalten vom E-Scooterfahrer ohne Drogen und Alkohol schon rechtswidrig war. Der is in einer Fußgängerzone gefahren. Dem Strafmaß nach fallen da auch einige Fahrlässigkeitsdelikte raus, also wird ma ihm irgendwie einen Vorsatz (vermutlich Eventualvorsatz) nachweisen haben können.

      Bei deinen anderen Beispielen sinds halt meistens „normale“ Verkehrsunfälle. zB mit einem Bus auf der Straße fahren is ja nit rechtswidrig. Der E-Scooterfahrer startet also schon auf einem höheren Niveau, bevor der erschwerende Umstände erst dazukommen.

    7. In Österreich sind das um und auf immer die vorstrafen. Wenn du entsprechende vorstrafen hast kannst du wegen einem Diebstahl von 30€ drei Monate Häfen kassieren.

      Am Anfang gibt es viele Möglichkeiten vorstrafen zu vermeiden bzw mit milden bedingten strafen davon zu kommen.

      Wenn man aber Mal mehrere vorstrafen hat wird es immer härter, weil man ja unbelehrbar ist. Da geht man dann wegen jeder Straftat in den Häfen.

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