>Der mittlerweile pensionierte Polizist hatte ab 2015 – also noch in seiner aktiven Zeit – laut Anklägerin „gezielt Nazi-Propaganda betrieben, den Holocaust geleugnet und Adolf Hitler verherrlicht“. Er teilte Artikel, in denen die Meinung vertreten wurde, in Auschwitz hätten gute Bedingungen für die Gefangenen geherrscht und der Massenmord an Juden sei eine Lüge. „Die Holocaust-Leugnung ist keine historische Debatte, sondern eine Straftat“, stellte die Anklägerin in aller Deutlichkeit klar.
>(…)
>Geteilt hat er auch zu Corona-Zeiten ein Bild von Adolf Hitler mit erhobenem Arm, unter dem stand, nun werde anstelle von Händeschütteln endlich wieder „normal gegrüßt“. Die Auswertung der Chats ergab noch mehrere ähnliche Nachrichten und Bilder, die er verschickt hatte.
>Die Geschworenen sprachen den Pensionisten – nicht ganz einstimmig – vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
wolff_1 on
Das Problem ist, dass rechtes und zuteils antisemitisches Gedankengut sich generell ziemlich stark in unserer Exekutive eingefräst hat.
Man braucht nur Amtshandlungen mitbeobachten wo es in erster Linie nicht wirklich ums Delikt geht, sondern einfach darum, sich mind. zu zweit, vorzugsweise zu fünft aufzubauschen und im Chor die Frage „Verstengans Deitsch? Wos mochens do?“ zu stellen. Im mildesten Fall. Meistens ist es dann doch eher ein „Heast gandhi, entweder du mochst mit oder wir pockn dich jetzt zam“.
Ob die Polizei selbst daran schuld ist – darüber kann man streiten. Man ist auf Dauer vor racial profiling nicht gewahrt, wenn man ständig mit so einer Klientel zu tun hat, würd ich mal meinen.
Vielleicht würde der Polizei ein regelmäßiger Werte, Ethik und Antisemitismuskurs nicht schlecht tun.
Dass sich an der demographischen Zusammensetzung Österreichs auch was ändern muss, ist wiederum ein anderes Thema.
Das mal nur so als kleiner Exkurs… zum Artikel selbst: sowas und jedwede Verharmlosung des Holocaust gehören sicher nicht freigesprochen.
Jaggiboi on
In der Steiermark hamma nix gegen nazis und rechtsextreme
DrBhu on
Oag, Ich frag mich wie es dazu am Grazer Gericht kommen konnte!
Da gibts normalerweise ja keine Wiederbetätigung. /S
Ok in der Instanz wird das sicher nicht halten, insgesamt aber ein Skandal und die Begründung des Geschworenenspruchs täte mich sehr interessieren.
Sheeprevenge on
>Ein anderer Artikel trug die Überschrift „Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben massenhaft Nichtjuden vergast“. Das sei „ein Irrtum“ gewesen, er habe auch diesen Text nicht genau gelesen.
Er hat also nit amal die Überschrift gelesen, wusste aber, dass er des unbedingt teilen muss?
alexwinston2301 on
Schöne neue Welt…..
Ser_Org on
Die braune Mark…
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8 Kommentare
>Der mittlerweile pensionierte Polizist hatte ab 2015 – also noch in seiner aktiven Zeit – laut Anklägerin „gezielt Nazi-Propaganda betrieben, den Holocaust geleugnet und Adolf Hitler verherrlicht“. Er teilte Artikel, in denen die Meinung vertreten wurde, in Auschwitz hätten gute Bedingungen für die Gefangenen geherrscht und der Massenmord an Juden sei eine Lüge. „Die Holocaust-Leugnung ist keine historische Debatte, sondern eine Straftat“, stellte die Anklägerin in aller Deutlichkeit klar.
>(…)
>Geteilt hat er auch zu Corona-Zeiten ein Bild von Adolf Hitler mit erhobenem Arm, unter dem stand, nun werde anstelle von Händeschütteln endlich wieder „normal gegrüßt“. Die Auswertung der Chats ergab noch mehrere ähnliche Nachrichten und Bilder, die er verschickt hatte.
>Die Geschworenen sprachen den Pensionisten – nicht ganz einstimmig – vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Problem ist, dass rechtes und zuteils antisemitisches Gedankengut sich generell ziemlich stark in unserer Exekutive eingefräst hat.
Man braucht nur Amtshandlungen mitbeobachten wo es in erster Linie nicht wirklich ums Delikt geht, sondern einfach darum, sich mind. zu zweit, vorzugsweise zu fünft aufzubauschen und im Chor die Frage „Verstengans Deitsch? Wos mochens do?“ zu stellen. Im mildesten Fall. Meistens ist es dann doch eher ein „Heast gandhi, entweder du mochst mit oder wir pockn dich jetzt zam“.
Ob die Polizei selbst daran schuld ist – darüber kann man streiten. Man ist auf Dauer vor racial profiling nicht gewahrt, wenn man ständig mit so einer Klientel zu tun hat, würd ich mal meinen.
Vielleicht würde der Polizei ein regelmäßiger Werte, Ethik und Antisemitismuskurs nicht schlecht tun.
Dass sich an der demographischen Zusammensetzung Österreichs auch was ändern muss, ist wiederum ein anderes Thema.
Das mal nur so als kleiner Exkurs… zum Artikel selbst: sowas und jedwede Verharmlosung des Holocaust gehören sicher nicht freigesprochen.
In der Steiermark hamma nix gegen nazis und rechtsextreme
Oag, Ich frag mich wie es dazu am Grazer Gericht kommen konnte!
Da gibts normalerweise ja keine Wiederbetätigung. /S
https://www.derstandard.at/story/2000030539418/aula-darf-kz-haeftlinge-landplage-und-massenmoerder-nennen
Ok in der Instanz wird das sicher nicht halten, insgesamt aber ein Skandal und die Begründung des Geschworenenspruchs täte mich sehr interessieren.
>Ein anderer Artikel trug die Überschrift „Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben massenhaft Nichtjuden vergast“. Das sei „ein Irrtum“ gewesen, er habe auch diesen Text nicht genau gelesen.
Er hat also nit amal die Überschrift gelesen, wusste aber, dass er des unbedingt teilen muss?
Schöne neue Welt…..
Die braune Mark…