Hallo, Hallo,

    vielleicht weiß jemand von euch, wie die Gesetze hier zu interpretieren sind bzw. war/ist in der exakt selben Situation und weiß, wie sie von den entsprechenden Behörden ausgelegt werden. Kroaten in Österreich sind jetzt nicht wirklich Exoten, deshalb erhoffe ich mir die ein oder andere Antwort 🙂

    Situation: Paar, lebt in AT, bekommt Kind – Mutter Österreicherin und Vater Kroate. Kind wird in AT geboren.

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    https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/se.260410.html

    erhält das Kind somit die AT Staatsbürgerschaft. So weit, so gut.

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    https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/Seit.260430.html#kinder

    kann das Kind weitere Staatsbürgerschaften neben der Österreichischen für immer behalten bzw. verliert es die AT Staatsbürgerschaft nicht, sofern es die "fremde" Staatsbürgerschaft automatisch kraft Gesetzes des anderen Landes, d.h. unmittelbar, erlangt. Explizit ausgeschlossen sind Fälle, wo ein Kind zwar Recht auf eine Staatsbürgerschaft hätte, dafür aber eine "positiv gerichtete Willenserklärung" notwendig ist, z.B. ein Antrag.

    Sprung nach Kroatien:
    https://mup.gov.hr/drzavljanstvo-281594/na-koji-nacin-moze-steci-hrvatsko-drzavljanstvo-dijete-ciji-su-jedan-ili-oba-roditelja-hrvatski-drzavljani-u-trenutku- Njegovog-Rodjenja/281906

    "Ursprünglich erworbene kroatische Staatsbürgerschaft, geboren im Ausland, ein Elternteil im Moment ihrer Geburt ist kroatischer Staatsbürger, wenn er im Alter von 21 Jahren bei der diplomatischen Mission oder des Konsulars der Republik Kroatien im Ausland oder im Mutterbüro gemeldet wird in der Republik Kroatien zur Einschreibung in Aufzeichnungen als kroatischer Staatsbürger. (Artikel 5 von Absatz 1 des Gesetzes)."

    Bzw. mit Google Translate:

    "Eine im Ausland geborene Person, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt kroatischer Staatsbürger sind, erwirbt die kroatische Staatsbürgerschaft durch Herkunft, wenn sie bis zum Alter von 21 Jahren bei einer diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat der Republik Kroatien im Ausland oder bei einem Standesamt in der Republik Kroatien zur Registrierung als kroatischer Staatsbürger gemeldet ist. (Artikel 5, Absatz 1 des Gesetzes)." Anmerkung: Fehler von Google Translate hier: im Originaltext steht, dass es ausreicht, wenn einer der Elternteile Staatsbürger Kroatiens ist (nicht beide, wie Google Translate hier übersetzt). Der letzte Satz wäre eher so zu übersetzen, dass eine "Eintragung" erforderlich ist.

    Wisst ihr, ob diese Eintragung von den Österreichischen Behörden als Antrag interpretiert wird, oder ob es hier nur darum geht, "sich zu melden"damit die kroatischen Behörden überhaupt davon erfahren, dass es einen neuen Staatsbürger gibt? Es würde Sinn machen, dass diese Meldung bei einem in Kroatien geborenen Kind entfällt (oben weiter auf der kroatischen Seite wird nämlich erwähnt, dass Kinder, die einen kroatischen Elternteil haben und in Kroatien geboren werden, automatisch die kroatische Staatsbürgerschaft erlangen.

    Oder wart ihr eventuell in der gleichen Situation und könnt mir berichten, wie die Interpretation der öst. Behörden ausgefallen ist?

    Danke!

    Doppelstaatsbürgerschaft Kind (Österreich und Kroatien)
    byu/newGuy123Abc inAustria



    Von newGuy123Abc

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    7 Kommentare

    1. Mit Italien verhält es sich ähnlich. Es gibt eine Pflicht die Geburt des Kindes anzuzeigen. Die Österreicher interessiert das gar nicht. Beim Standesamt am besten gleich die Geburtsurkunde im Internationalen Format mitnehmen

    2. Much_Divide_2425 on

      Kind ist auf Lebzeiten Doppel Staatsbürger aus österreichischer Sicht.

      Wie sich das in Kroatien Verhält ist dann die Frage

    3. Hi, vielleicht nicht direkt hilfreich, aber Freunde von mir leben in Kanada, sie Österreicherin und er ist Kanadier. Als ihr Kind (in Kanada) geboren wurden, erhielt es die kanadische Staatsbürgerschaft und den kanadischen Pass, mit dem konnte die Familie dann mitsamt Baby nach Österreich kommen, wo das Baby zusätzlich noch den österreichischen Pass erhielt. Sollte eigentlich für Kroatien genauso funktionieren.

    4. Es ist kein Antrag auf Staatsbürgerschaft sondern du würdest in dem Fall nur einen Pass für das Kind beantragen, welcher als Nachweis für die kroatische StA gilt.
      Angenommen beide Eltern wären Kroaten müssten sie auch nur einfach zur Botschaft gehen und einen Pass beantragen. Verhält sich bei einem Elternteil (sofern VA vorhanden oder aufrechte Ehe) genauso.

      Österreich ist das wurscht und Kroatien auch. Euer Kind muss sich nie entscheiden und hat lebenslang beide StA (sofern sich die Gesetze nicht grundsätzlich ändern).

    5. StrudelApfel on

      Ich bin das durchgegangen, und so funktioniert es:

      Zuerst musst du zur österreichischen MA gehen und alle Dokumente besorgen, einschließlich der Staatsbürgerschaft.
      Mit der internationalen Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde (falls verheiratet) musst du dann zur kroatischen Botschaft gehen und die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Bearbeitung dauert etwa zwei Monate.

      Sobald du die Staatsbürgerschaft erhalten hast – oder genauer gesagt, sobald die Botschaft eine positive Rückmeldung aus Zagreb bekommt und dich kontaktiert – kannst du die Ausstellung eines kroatischen Reisepasses beantragen. Für diesen Schritt müssen beide Eltern anwesend sein.

      Das Kind kann lebenslang die doppelte Staatsbürgerschaft behalten, WENN der Antrag auf die kroatische Staatsbürgerschaft vor dem 18. (oder 21., da bin ich mir nicht sicher) Geburtstag gestellt wurde. Wird die kroatische Staatsbürgerschaft erst danach beantragt, muss die österreichische abgelegt werden.

      Falls du noch Fragen hast, lass es mich wissen.

    6. catsruletheworld8 on

      Das Kind sollte automatisch beide haben, da in Österreich geboren sollte die Geburtsurkunde für international ausgestellt werden damit das Kind in Kroatien auch eine Kroatische Geburtstsurkunde bekommt + im Kroatischen Geburtenbuch eingetragen wird und einen Kroatischen Staatsbürgerschaftsnachweis bekommt – wendet euch am besten an das Standesamt des Ortes des Kindsvaters (und sonst an das Innenministerium Kroatiens)

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