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    18 Kommentare

    1. Accomplished_War_856 on

      Schwieriges Thema, da möchte man kein Richter sein. Ich denke das ist letztendlich ein Fall für den EUGh.

    2. Expensive-Pop4539 on

      Man kann sich ja als vieles identifizieren, aber bei sowas hört sichs dann auch auf mit einer Identifizierung.

    3. Es ist einfach so ein Witz, dass es unterschiedliche Pensionsantrittsalter gibt..

    4. Die eigentliche Lektion hier sollte sein, dass das unterschiedliche Antrittsalter weg muss. Ist ja in vielen europäischen Ländern längst so.

    5. Der Eintrag wird also amtlich gleich mal geändert, aber danach kann noch darüber gestritten werden „weil es nicht den Tatsachen entspricht“.

      Wie wäre es, wenn man ordentlich prüft BEVOR man den Eintrag ändert, aber es danach pickt? Wäre wohl zu einfach für einen Juristen.

    6. imperial-bane on

      Muss man sich schon ziemlich blöd vorkommen, wenn man sowas bearbeiten muss, da die Situation ja von vorne herein keinen Sinn ergibt

    7. BanAnimeClowns on

      Traurig zu welchen Mitteln man greifen muss um in Österreich gleichberechtigt zu werden. Lustig wird’s wenn die Gymnasiasten damit anfangen um sofort nach der Schule auf die Uni gehen zu dürfen.

    8. Kann mir wer erklären wie unterschiedliche **gesetzliche** Pensions-Antrittsalter nicht gegen dieses Gesetz hier verstoßen:

      >Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

    9. EarlOfSquirrel1 on

      Also kann sich mit 62 praktisch jeder Mann den schniedelwutz abzwicken und dann in Pensi gehen?

    10. Braucht man für eine Geschlechtsumschreibung nicht ne Operation+psychische Untersuchung?

    11. Das echte problem ist dass wir überhaupt nach geschlecht unterscheiden vei manchen dingen.

      Ich wprd ja auch die wehrpflicht ändern. Verpflichtendes soziales jahr für alle mit freiwilliger option aufs heer mit kürzerer zeit. Also sozusagen umgedrehte version von dem wies jetzt ist.

    12. Sehr lustig. Einzig und allein ist es beim Reisen, am Amt, bei jeglichen Polizeikontakten, im Gesundheitssystem und immer, wenn du einen Pass oder Perso brauchst (zB bei der Bank) ein Hindernis, weil du laut österreichischem Recht gezwungen bist, einen zu deinem Geschlecht passenden Namen zu wählen, um einen gültigen Eintrag im Personenregister zu haben und somit einen gültigen Ausweis erhalten zu können. Wenn du dann zwar noch zB männlich gelesen wirst, aber dein Dokument nicht zu deiner Person passt, weil dein Name Lisa ist und dein Geschlechtseintrag weiblich, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass du in Konflikt mit der jeweiligen Stelle, bei der du das Dokument vorlegen musst, gerätst. Das heißt, dass du schwer Bankgeschäfte abschließen, verreisen, geschlechterspezifische Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen (zB Besuche beim Urologen) oder dich anstellen lassen kannst.

      Bitte einmal nachdenken. Diese Fälle sind ja auch deswegen „aufgeflogen“ weil die betreffenden Personen nicht trans waren.

      Abgesehen davon ist das Problem offensichtlich nicht, dass man seinen Geschlechtseintrag ändern kann, sondern dass das Pensionsantrittsalter und die Wehrpflicht für einige Männer nicht tragbar sind. Dieses Thema gilt es eigentlich zu addressieren.

    13. rather_short_qu on

      Ok ich weiss nicht wo das pb ist der jat den „maennlichen Pensionsvertrag“ mit der PVA und hat jetzt seon geschlecht geändert ? Ergo den Bertag auf „weiblich“ umgestellt da gibts doch sicher fristen und Klauseln wie und ab wann das geht oder? Was ist da jetzt gross die Dabatte?

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