Wir haben eine Wohnung besichtigt und haben dem Vermieter danach gesagt wir nehmen sie. Am Wochenende durften wir alleine in die Wohnung zum Ausmessen, erst dann fiel uns auf wie hellhörig sie ist und man jeden Tritt der Nachbarn hört, sowie die akustisch schlecht gedämmte Wohnungstür die jedes Gespräch in der Wohnung im Gang mithören lässt.

    Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber wir würden dort nicht glücklich leben. Wir haben daraufhin abgesagt. Einen Entwurf zum Mietvertrag gibt es, wurde aber von keiner Partei unterschrieben.

    Der Vermieter möchte nun eine Monatsmiete als Entschädigung. Aus Sicht des Vermieters kann ich das nachvollziehen, ich halte auch grundsätzlich mein Wort, wir würden aber dort nicht lange aushalten können.

    Gibt es hier einen rechtlichen Anspruch? Ich stimme prinzipiell zwar zu, aber gerade Betriebskosten sehe ich eher nicht ein.

    Danke!

    BEARBEITEN:

    Danke vielmals für alle Kommentare!
    Laut Arbeiterkammer könnten wir uns auf folgendes berufen, da wir nicht über das "Rücktrittsrecht" informiert wurden:

    Die schriftliche Rücktrittserklärung ist binnen einer Woche (Datum des Poststempels) abzusenden, am besten mittels eingeschriebenen Briefes. Wenn über das Rücktrittsrecht nicht aufgeklärt wurde, verlängert sich diese Frist auf insgesamt ein Monat.

    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/jungeswohnen/Ruecktritt_vom_Mietanbot.html

    Ich denke wir werden uns auf eine Lösung einigen können die allen passt.
    Danke nochmal.

    Vermieter will 1 Monatsmiete weil wir mündlich zugesagte Wohnung doch nicht nehmen
    byu/sup3rdonkey inAustria



    Von sup3rdonkey

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    18 Kommentare

    1. AnyAcanthopterygii65 on

      Habt ihr ein Mietanbot unterschrieben? Dann ist die eine Monatsmiete schon ein Entgegenkommen. Betriebskosten fallen an auch wenn ihr nicht da seid – das Haus wird geputzt, die Müllabfuhr kommt. Auch wenn ihr nen Minat ni ch ts wegwerft oder in Urlaub fahrt fallen die an…

    2. TheFamousSpy on

      Eine leere Wohnung ist immer hellhörig. Und bei der Eingangstür kann man vielleicht Dichtungen ersetzen/anbringen, damit man nichts hört. So als Idee.

      Abseits davon: kommt drauf an. Auch mündliche Verträge sind ja mal grundsätzlich gültig, müssen halt alle Vertragsinhalte klar gewesen sein.
      Ist auch die Frage wie viel Zeit zwischen Zu- und Absage war, wenn da 1-2 Tage dazwischen war, wird kaum ein Schaden entstanden sein. Wenn der Vermieter aber wochenlang hingehalten wurde, dann ist das schon oasch

    3. wenn nichts unterschrieben wurde besteht auch kein rechtlicher anspruch, und wenn die wohnung wirklich so hellhörig ist würd ich mich da auch nicht schlecht fühlen einen rückzieher zu machen.

    4. SimpleVillage3738 on

      Grundsätzlich kann in Österreich ein Vertrag rechtsbindend mündlich abgeschlossen werden. Könnte man als „Vertrag vereinbart, Feinheiten werden geklärt“ interpretieren. Da is vllt die Monatsmiete der Ausweg, der am wenigsten schadet.

      Nun zur sozialen Komponente: Wenn des irgendeine Genossenschaft bzw ein Hauptberuf-Investor/Vermieter ist fix ned. Wenn des irgendein Typ is für den es a echter Aufwand is an Mieter zu suchen und zu finden…dann versteh ichs, dann braucht der sicher wieder a Zeit und Nerven bis er alles nochmal durch is.

      Ob des jetzt a Monatsmiete wert is… i was ned. Würd mich interessieren wies ausgeht!

    5. wasmachmada on

      Ich möcht auch vieles, ist gesetzlich nur wurscht. Lasst euch nicht verunsichern, solange nirgendwo was schriftlich ist, kann er labern.

    6. Nein, nur eine Unterschrift ist beweisbar, z.B. unterm Mietanbot. Ob es da eine mündliche Zusage wäre usw ist vielleicht rechtlich interessant (auch kannst du z.B. wenn am gleichen Tag zugesagt noch 14 Tage zurück treten, usw.); all diese Details interessieren dich nicht.

    7. Apprehensive-Box-8 on

      Ihr habt jedenfalls einen Vertrag abgeschlossen, in dem Fall mündlich (oder sogar per WhatsApp o.ä.?). Prinzipiell fraglich ist, ob euch zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Vertragsdetails bewusst waren (weil bspw. im Inserat bereits skizziert oder vorab ein Mustervertrag übermittelt) und ob da etwas von Rücktrittspönalen drin stand.

      Nicht? Dann könnte man noch ein Gericht bemühen und hinterfragen, ob bestimmte Zahlungen bei vergleichbaren Geschäften als branchenüblich gelten.

      Ja? Dann hat der Vermieter eventuell ganz gute Chancen, den Betrag gerichtlich einzufordern.

      Nein? Dann kann’s wohl 50/50 ausgehen, falls es vor Gericht gehen würde. Wäre ich Vermieter, hätte ich wohl wahlweise eine Rechtsschutzversicherung oder eine Veranlagungsform, die für die Kosten der Rechtsschutzversicherung mehr Rendite abwirft als ich durchschnittlich Gerichtskosten hab. Will sagen: kann sein, dass der Vermieter da besser gerüstet ist für einen Rechtsstreit.

      Ist die Forderung gerechtfertigt? Puh. Schwierig. Von „hat eh noch nix vorbereitet und keine weiteren Interessenten“ bis „hat schon den Vertrag auflegen lassen und anderen Interessenten abgesagt“ ist da alles möglich.

    8. ClassicMain on

      Rechtlich gerechtfertigt

      Mündliche Verträge sind auch Verträge.

      Die anderen Kommentare geben noch Zusatzinformation. Kommt er durch damit? Keine Ahnung. Hast du einen Vertrag gemacht? Ja.

    9. darealmoneyboy on

      Nö is nich. Ohne Unterschrift wird das kaum standhalten, – klar kannst du auch Verträge mündlich abschließen, das zu beweisen ist allerdings eher das Problem. Sofern das der potenzielle Vermieter nicht kann, siehe erster Satz.

      Ansonsten die AK…… hahahahah

    10. Naux-Kazeshini on

      solange du nichts unterschrieben hast, sein pech

      handschlag qualität ist in diesem land schon lange tot also auch alles wofür du nichts schriftlich vorweisen kannst

      was will er machen ? dich anzeigen ? xD dann sagst dort halt das war nicht so und fertig, aussage gegen aussage und aus dem ganzen kommt gar nichts raus

      meist stehst du sogar besser da weil du ev nicht alleine bei der zusage warst und somit mehr personen gegen eine sprechen auch wenns ne vertrauensperson ist ist ihre aussage nicht irrelevant.

      wenn er nach ner aufwandsentschädigung gefragt hätte und normal mit dir drüber redet, versteh ichs wenn du ihm was gibst aber wenn er auf penner hau druff macht dann fix nd 😀 kp wies da bei dir genau abläuft 😉

    11. LucifugeRofocaleX on

      Grundsätzlich kannst einen Mietvertrag auch mündlich abschließen. Wichtig für Vermieter/Mieter ist nur, dass eine Befristung schriftlich abgeschlossen werden muss, wenn man eine Befristung will (die kann man nicht mündlich abschließen).

    12. RoughConscious4286 on

      Egal an welcher Wohnungstür du lauscht, du kannst immer das Gespräch direkt dahinter im Gang mithören. Das ist doch normal, so gut sind die nie abgedichtet. Bei allen Türen, die ich jemals hatte war es zumindest so. Manchmal fällt es einem nur nie auf oder andere Geräusche überdecken es. Wenn es leise ist, hört man aber sowieso alles auch in Neubauwohnungen vorallem.

    13. Du hast die Antwort eh schon, aber dennoch:

      Also grundsätzlich gilt auch eine mündliche Zusage als bindend. Aber natürlich hast du als Verbraucher auch ein Rücktrittsrecht innerhalb einer gewissen Frist, in der Regel sind das meines Wissens nach 2 Wochen.

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