Hallo zusammen, ich habe ein Praktikumsangebot für ein Masterpraktikum erhalten, aber die angebotene Vergütung beträgt 1.600 € ohne Mittagsgeld, was mir falsch vorkommt. Das luxemburgische Arbeitsrecht erwähnt die Tatsache, dass ein Hochschulabschluss im ersten Studienzyklus (ich habe einen Bachelor-Abschluss) den Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer zu zahlen (der, wie ich gesehen habe, deutlich höher ist). Soll ich mich an den Arbeitgeber wenden, den Artikel erwähnen und nach dem gesetzlichen Mindestlohn fragen? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Weil das Unternehmen ziemlich groß ist und es seltsam erscheint, einen solchen Fehler zu machen. Danke !

    https://i.redd.it/gy1qxu4v5osc1.jpeg

    Von Due_Trainer_7053

    3 Comments

    1. Due_Trainer_7053 on

      75% of the qualified salary, which therefore should be 2250.00€, forgot to add sorry

    2. The rule does not apply to compulsory internships during school curriculum – if I understood that you are taking the internship for your master’s degree

    3. Damn.. It seems that things have changed. When I did my master’s internship in Luxembourg in 2014 I had 800€ net per month. Half of that was spend on car/petrol to get to the office.

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