Hallo zusammen,

    Benötige eine Klarstellung zur Krankschreibungsrichtlinie und ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

    In meinem Vertrag ist eindeutig festgelegt, dass die Krankmeldung am Tag nach dem zweiten Arbeitstag der Abwesenheit eingereicht werden muss.

    Das Unternehmen hat nun eine neue Richtlinie eingeführt, wonach der Arbeitgeber ab dem ersten Tag mit sofortiger Wirkung eine Krankschreibung vom Arzt vorlegen muss.

    Die Frage ist nun, ist dies ohne Kontaktänderung zulässig?

    Verstehe ich den Abschnitt über die Kontaktdaten falsch? Siehe Foto

    https://i.redd.it/l8opm84l5fid1.jpeg

    Von Konnaris

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    5 Kommentare

    1. lifeissoupimfork on

      1. „auf Aufforderung des Arbeitgebers unverzüglich“ – „immediately at the request of the employer“
      2. „ohne Aufforderung spätestens an dem Arbeitstag , der auf den zweiten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgt“ – „without request at the latest on the working day following the second day of incapacity for work“

      Your employer now requests immediately. This is effective, since it’s already in your contract.

    2. The Paragraph says in the beginning „unverzüglich“ which translates immediate, and only when nothing was asked for, latest after the second day of beeing sick.

    3. The first sentence says distinguishes two cases. If the empolyer requests it, the sick leave must be submitted without undue delay. Without a request, the sick leave must be submitted the day that follows the second working day of absence.

      The employer now generally requests the sick leave notice, kind of a standing order.

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