Hallo

    Digitec hat eine neue Richtlinie für Rücksendungen eingeführt. In einigen Fällen kümmern sie sich nicht um die Rücksendung des Objekts und erstatten einfach das Geld zurück.

    Aber in beiden Fällen ist mir das passiert, das Ding, das ich gekauft habe, ist in der Zwischenzeit teurer geworden. Wenn ich es also ersetzen möchte, müsste ich mehr bezahlen.

    Aber soweit ich die Rechtslage verstehe, soll ich ein Ersatzprodukt erhalten und daher wäre das nicht legal.

    Oder übersehe ich etwas?

    "Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Käufer:
    Vom Vertrag zurücktreten (also das Geld im Austausch gegen die Sache zurückverlangen). Das Gesetz spricht dabei von «Wandelung». Bei Mängeln, die das Gerät nicht gerade unbrauchbar machen, ist ein Vertragsrücktritt unter Umständen nicht möglich.
    Eine Kaufpreisreduktion verlangen (= Minderung).
    Ein gleichwertiges Ersatzprodukt verlangen, wenn es sich bei der Kaufsache nicht um einen individuell bestimmten Gegenstand handelt (Art. 206 ff. OR)."

    Quelle: https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/was-ist-garantie/

    https://old.reddit.com/r/Switzerland/comments/1dsnc70/digitec_return_policy/

    Von 100Dampf

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    2 Kommentare

    1. vintagecomputernerd on

      They probably have a clause in their ToS, allowing them to just refund the money.

      If so, then they’d be more or less legally protected until challenged in a court of law or public opinion. You could ask a consumer protection magazine like K-Tipp, Beobachter, Kassensturz, Stiftung für Konsumentenschutz for help.

    2. CornellWeills on

      I don’t understand your question. Do you want to return an item, or do you have a warranty case? These are two different things.

      That being said, if it’s about Warranty: There are parts in the OR, which can be altered with the ToS (This is called „dispositives Recht“). Meaning they have to offer things, but not all of them or can chose on how to handle these situations.

      See this part, of your provided Link:

      >Die Regelung gemäss OR kann vertraglich abgeändert werden, zugunsten des Käufers oder zugunsten des Verkäufers

      This is what Digitec does, when buying something, you crate a contract, where you agree to their Terms and Conditions. In case of warranty thats No. 7:

      >7.1 Grundbestimmungen

      >Digitec Galaxus bzw. der Händler übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Digitec Galaxus bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise durch

      >kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);

      >teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);

      >Ersatz durch ein neues Produkt durch Digitec Galaxus (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)

      >Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder

      >Minderung

      >erbringen.

      Source: [https://www.digitec.ch/de/wiki/478](https://www.digitec.ch/de/wiki/478)

      TL;DR: Digitec / the seller can chose on how they want to handle your warranty case. If they chose to just give you the money back thats fine.

      Edit: Some formatting stuff.

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