Hallo Leute, wie geht es euch?

    Ich habe mehrfach gehört, dass das Jugendstrafrecht „leichter“ behandelt wird als das normale (Erwachsenen-)Strafrecht. Das lässt mich eine Frage offen: Ab wann werden Minderjährige ins Strafregister eingetragen? So wie ich das verstanden habe https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/jugendstrafrecht/beschuldigte.html#-41526476 html#-41526476 ist, dass ich, selbst wenn ich wegen eines Verbrechens/Vergehens verurteilt werde, keinen Eintrag ins Strafregister bekomme, es sei denn, ich werde zusätzlich mit folgenden Sanktionen belegt: Freiheitsentzug (Gefängnis), Unterbringung in einer Einrichtung (Jugendrehabilitation) oder ambulante Behandlung (regelmäßige Therapiesitzungen).

    Die Sache ist, dass ich nicht sicher bin, ob ich das richtig gelesen/verstanden habe und ob diese Aussagen auch für Aargau gelten.

    Kann das bitte jemand klarstellen?

    (Nur ernstgemeinte Antworten!)

    https://old.reddit.com/r/Switzerland/comments/1dj2l9e/at_what_point_will_minors_receive_an_entry_into/

    Von Electronic-Simple372

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    3 Kommentare

    1. SchoggiToeff on

      Criminal law is since 2011 fully federal. Same rules in all cantons.

      PS: No penalty – no criminal record entry.

      PPS: ChatGPT has zero idea about the Swiss legal system. It hardly knows who Papa Moll or Globi is.

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