Entscheidung in Sachsen-Anhalt: Gericht: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen

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    5 Kommentare

    1. Eine AfD Mitgliedschaft ist also auf der einen Seite schlimm genug das man keine Waffen mehr führen darf, aber nicht schlimm genug für den Landtag, Bundestag oder irgendwelche kommunalen Parlamente?

    2. panicradio316 on

      >Danach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, **die verfassungsfeindliche Bestrebungen** verfolgt.

      >Diese Regelung könne sowohl auf einfache Parteimitglieder der AfD als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden, stellte das Gericht klar.

      Frage:

      Weshalb ist gleiches Prinzip nicht **gerade auch** für die Regierung eines gesamten Landes, selbst auch Bundeslandes anwendbar?

      (Gebe zu; ohne eingeleitetes Verbotsverfahren eben nicht (verfassungs-)gerichtlich feststellbar.)

    3. Völlig absurd, dass eine Mitgliedschaft in der Partei zu einem Entzug von Rechten führen kann, aber diese rechte Partei dann trotzdem zur rechtsformenden Gewalt werden darf.

      Kafkaesk.

    4. Wie schon bei Opa: Schnell noch eintreten, auf Waffen verzichten, dafür später vom Prestige einer niedrigen Mitgliedsnummer profitieren! /s

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