Am 30. Juni schickte mir mein Vermieter per E-Mail einen Brief mit der Aufforderung, meine Miete zu erhöhen. Dies befindet sich im zu unterzeichnenden Dokument (die Kontaktinformationen oben und die Unterschrift unten sind natürlich ausgeschnitten). Die E-Mail selbst enthält diese Ausschnitte, von denen ich annehme, dass sie über die Begründung sprechen:

    Gemäß § 558 Abs. 1 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete verlangen, sofern die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist. Dies ist in Ihrem Fall gegeben, da es bisher noch keine Anpassung der Kaltmiete gegeben hat und der Mietvertrag bereits vor fast 2,5 Jahren geschlossen wurde.
    Darüber hinaus ist gemäß § 558 Abs. 3 BGB eine Erhöhung um bis zu 15 % innerhalb von drei Jahren zulässig (Kappungsgrenze Stadt München). Auch unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Obergrenze bewege ich mich mit der vorgesehenen Anpassung von nur 14%  unterhalb des rechtlich zulässigen Rahmens.
    Die Anpassung basiert unter anderem auf folgenden Faktoren:
    – Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmieten in München, welche deutlich über Ihrer derzeitigen Miete liegen
    – Allgemeine Kostensteigerungen im Bereich Instandhaltung, Energie und Verwaltung
    – Wertsteigerung der Immobilie durch kontinuierliche Pflege und Maßnahmen zur Substanzerhaltung
    – Anpassung an das allgemeine Mietniveau vergleichbarer Objekte in vergleichbarer Lage und Ausstattung
    – Langjährige Unverändertheit der Miete trotz steigender Nachfrage im Münchner Wohnungsmarkt

    Was habe ich bisher gemacht und meine Bedenken:

    1. Ich fragte die Kollegen in meinem Büro und sie sagten, ich solle versuchen, eine Mietberatung beim Sozialreferat Amt für Wohnen meiner Gemeinde in Anspruch zu nehmen. Sie verlangen von mir das Ausfüllen eines Wohnungsbeschreibungsbogens, in dem ich einige Felder nicht ausfüllen kann, meist zeitbezogene Felder wie z "Das letzte Mal wurde der Bodenbelag renoviert"Deshalb habe ich meinen Vermieter gebeten, mir beim Ausfüllen zu helfen. Er antwortete, dass der Mietspiegel für meine Wohnung nicht gelte und ich daher keine Hilfe vom Sozialreferat bekommen könne, mit der Begründung:

    Bei der von Dir gemieteten Wohnung liegen mehrere Besonderheiten vor, aufgrund derer sie nach meiner Auffassung nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels fällt. Hierzu zählen unter anderem die Art der Vermietung als möblierte Wohnung sowie weitere wohnungsspezifische Besonderheiten, die in ihrer Gesamtheit dazu führen, dass ein unmittelbarer Vergleich mit den im Mietspiegel erfassten Wohnungen nicht möglich ist.
    Der Mietspiegel ist ein statistisches Instrument, das für einen genau definierten Bestand an Wohnungen entwickelt wurde. Er ist daher nicht auf jede Wohnung ohne Weiteres anwendbar. Ob eine Wohnung erfasst wird, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, die im Zusammenhang betrachtet werden müssen. Aus diesem Grund lässt sich die Frage leider nicht mit einem einzelnen Beispiel oder einem isolierten Kriterium beantworten.
    Vor diesem Hintergrund basiert die von mir übersandte Mieterhöhung nicht auf einer Einstufung nach dem Münchner Mietspiegel, sondern auf einer allgemeinen zulässigen Grundlage.

    Soll ich ihm vertrauen, dass meine Wohnung wirklich außerhalb des Mietspiegels liegt? Könnte hier trotzdem das Sozialreferat helfen, oder sollte ich jetzt über den Beitritt zu einem Mieterverein nachdenken?

    1. Ich lese hier gerade einen ähnlichen Beitragund wenn ich das richtig verstehe, wenn meine Wohnung wirklich außerhalb des Mietspiegels liegt, sollte er in der Lage sein, die örtliche Referenzmiete für andere Wohnungen anzuzeigen, oder? Zugegeben, seine Zahlen sind meiner Meinung nach gesetzlich vertretbar (keine Mieterhöhung in 2,5 Jahren und jetzt um 14 %), und ich kenne einen anderen Kollegen, der im selben Gebäude wie ich mit identischem Zimmer wohnt und dessen Miete bereits 985 beträgt, aber er sollte trotzdem die Beweise vorlegen, oder?

    2. Ohne alles oben Genannte weiß ich bereits, dass seine Frist einen Monat zu kurz ist, heißt es in der E-Mail "Gemäß § 558b BGB bitte ich Sie, der Mieterhöhung bis spätestens zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang dieses Schreibens zuzustimmen" und nicht zwei Kalendermonat, wie es der § 558b BGB tatsächlich vorsah. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass ich noch einen Monat Zeit habe, dies noch einmal zu überdenken (bis Ende August). Er antwortete nicht, daher weiß ich nicht, was er vorhat. Jetzt habe ich noch keine Rechtsschutzversicherung, und wenn ich eine abschließen oder sofort dem Mieterverein beitreten würde, müsste ich wohl noch 3 Monate warten, bis ich die juristischen Dienste in Anspruch nehmen kann. Kann er tatsächlich Anzeige erstatten, mich rauswerfen oder irgendwelche böswilligen Dinge tun, gegen die ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht wehren kann?

    Entschuldigung für den langen Beitrag, ich hatte gehofft, dass ich hier alle wichtigen Details weitergeben kann.

    https://i.redd.it/3ko08jabkcfh1.png

    Von philosophStone

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    6 Kommentare

    1. europeanguy99 on

      Not a lawyer. My understanding: Their reasoning is insufficient. They need to provide the prices of comparable apartments.

    2. So even you know that your rent actually is cheaper than the others but you are still trying to fight the landlord over semantics?

    3. If they ask for your permission to raise the rent, you don’t have to grant that permission.

      So don’t sign it and wait.

      You have 2 months to think about it anyways. If they think they have a case they could technically sue you but they can’t kick you out. If you lose you would have to pay the higher rent.

    4. Your landlord seems to know well what he’s doing. His arguments are not obviously unreasonalble, although you could always find a point to have doubt. The cases where Mietspiegel is not applicable (most often due to renting with furniture) are always difficult. I would not risk being sued without an existing legal insurance – it is not sure you loose but also not probabale you can fully win. Next time be smarter: be already in a Mieterverein or a legal insurance and you could fight something like that. In the case you don’t want to sign anyway, join a legal insurance with only 1-month waiting afaik. Worst case he dismisses for personal use of the app, then you would also need legal advice.

      For the time you have left: He didn’t respond to that so you can of course use the statutory deadline.

    5. FlightTrain71 on

      I would recommend to ask in r/legalAdviceGerman. There are actual people that know about this.

    6. Based on your screenshot, this is not a normal „Mieterhöhungsverlangen“ but an addendum to your contract for a consensual (!) rent increase.

      If you are signing this you are agreeing to the new rent and the conditions mentioned in the letter no matter if the increase is justified or not.

      Do not sign this.

      A regular request for rent increase is exactly that, a „request“. There are two ways to accept the request:

      * by signing an acknowledgement and/or
      * by paying the new rent from the 3rd months after receiving the request.

      If the request is valid but you do not agree, the landlord has to sue (and will win!).

      Now, maybe your landlord is just a bit of an idiot and they may increase the rent but just ignore the „HOW IS IT DONE THE RIGHT WAY?“. Based on their answer to your question they know exactly what they are doing and are trying to bend the law a bit.

      First of all, it seems you are renting a fully furbished flat/apartment. In case of furnished properties the overall rent is split in two parts, the „base rent“ which is bound to the rental control (Mietspiegel) and the furniture surcharge.

      The former can be raised according to the law, the latter on the other hand can’t.

      Now the tricky part, usually the landlord does not have to itemise the rent and how much the furniture surcharge is unless you suspect foul play. That’s because the surcharge is not a random number but is based on the fair value of the furniture and also what kind of furniture they provided.

      Examples:

      A room with just a bed and a night lamp does not count as „fully furbished“.

      A fully furbished flat with 20 year old rubbish furniture does not validate a huge rent increase.

      Your landlord already fucked up the deadline. Based on this alone the document is invalid and you can safely ignore it. However, a friendly worded e-mail/letter (no whats app or verbal) goes a long way. You don’t have to tell them what they did wrong, just that you won’t accept it.

      In the meantime:

      * Check your tenancy agreeement again.
      * Check your local Mietspiegel and figure out what your local reference rent for your apartment is.
      * Make a list of the rented furniture and try to appraise its time value. Just eyeball it. If push comes to shove the landlord has to disclose it. Careful with kitchens if they are mentioned in the Mietspiegel and are being used in the calculation for the base rent, they cannot be part of the surcharge, too.
      * Get legal help from the local [Mieterverein ](https://www.mieterverein-muenchen.de/)or the Sozialreferat.

      Don’t sign anything, don’t help your landlord fixing their mistakes, get help.

      Good luck!

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