
Ich bin Kanadier und ziehe nach Deutschland und mein Ehepartner ist deutscher Staatsbürger. Ich plane, Deutsch zu lernen und habe bereits damit begonnen, bin aber auf einige Quellen gestoßen, die darauf hinweisen, dass der Besitz des A1-Zertifikats unter bestimmten Bedingungen nicht zwingend erforderlich ist, um einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.
Weiß jemand, ob dieses Dokument aktuell oder korrekt ist oder ob ich möglicherweise etwas falsch verstehe?
Ich habe einen Universitätsabschluss aus Kanada. Und dazu gibt es auf der Seite einen Aufzählungspunkt:
↘ Sie verfügen über einen Hochschulabschluss und können aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse voraussichtlich einen Arbeitsplatz in Deutschland finden.
Es gibt auch Folgendes:
↘ Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Sie haben als deutscher Staatsbürger von Ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht.
Ich weiß, dass ich Deutsch lernen muss, um in Deutschland leben zu können. Ich möchte nur herausfinden, ob jemand von dieser Ausnahme oder von diesem Dokument gehört hat und ob es korrekt ist, da ich hoffe, dass ich es so bald wie möglich beantragen kann
Von lambbaby
2 Kommentare
You shouldn’t need to prove any German language ability as a Canadian citizen because you can enter Germany without the family reunification visa, which is the part that requires the A1. You can just enter in on the Schengen waiver and then apply for residency.
As far as I know this has not changed.
1. You are eligible for the exemption as a Canadian citizen because your spouse in German.
2. The exemption based on a university degree is discretionary. In the current stagnant economy a university degree is not sufficient to make finding a job likely. What you studied also makes a difference.
3. A1 German is not difficult.