>Das Schmerzensgeld müssen die beiden minderjährigen Täterinnen selbst zahlen, nicht ihre Eltern. Eine Sprecherin des Landgerichts Koblenz erklärte t-online: „Haftungsfragen bezüglich anderer Personen sind nicht Gegenstand des Verfahrens.“ Konkret regelt der Paragraf 828 im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Kinder ab sieben Jahren grundsätzlich für einen entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden können. Die Eltern können demnach nicht stellvertretend haftbar gemacht werden. Erst nach 30 Jahren wäre die Schmerzensgeldforderung verjährt.
Panderz_GG on
Ja das war ein krasser Fall. Da sind auch 140k€ kein Trost.
Es ist auch richtig, dass Kinder nicht strafrechtlich belangt werden können, fühlt sich trotzdem komisch an.
Might0fHeaven on
Jugendschutz ist schön und gut, aber rein moralisch und psychologisch gesehen kann man von 13 Jährigen schon erwarten, das sie die Vernunft haben niemanden abzustechen, und dementsprechend Konsequenzen erfahren sollen wenn sie das tun.
ontic5 on
Ungewöhnlich, dass in Deutschland ein Schmerzensgeld in der Höhe verhängt wird.
Wäre interessant zu wissen, wie viel Geld innerhalb der nächsten 30 Jahre tatsächlich fließt. Den Großteil der Summe werden die Kläger wohl nicht sehen.
Merimutef62 on
Dieser Fall ist schrecklich gewesen, ich erinnere mich. Ich kann mir vorstellen, dass die Familie das Geld nicht so schnell sehen wird, außer die beiden werden beruflich sehr erfolgreich oder erben viel. Und ob Leute, die in der späten Kindheit gemordet haben gute Jobs erlangen werden, kann auch bezweifelt werden.
linxbro5000 on
Erster Eindruck: komisch und sehr unwohl.
Zweiter Eindruck: es fühlt sich „richtig“ an für mich
„Die Eltern können demnach nicht stellvertretend haftbar gemacht werden. Erst nach 30 Jahren wäre die Schmerzensgeldforderung verjährt.“
Die Alternative ist aus Sicht der Hinterbliebenen des Opfers: „tja, mit Strafrecht keine Strafe weil zu jung, also nix, müsst ihr akzeptieren“
Da ist diese Variante „besser“: für die nächsten 30 Jahre ist das Leben der beiden Möderinnen zumindest finanziell ruiniert.
xSimpsonospmiSx on
Treibt der Staat dann das Schmerzensgeld ein, sobald Vermögenswerte vorhanden sind? Mal angenommen die Täterinnen bekämen eine neue Identität, die nicht preisgegeben wird, dann hätten die Kläger ja kein Namen und Adressen zur Eintreibung des Schmerzensgeldes.
[deleted] on
[deleted]
HarEr89 on
Wer mit 12 und 13 gemeinschaftlich plant einen Menschen zu ermorden, in eine Falle lockt, dann versucht das Opfer zu ersticken, dann, weil es sich wehrt, dieses festzuhalten und mit über 70 Messerstichen quält und abschlachtet, gehört weggesperrt. Da müssen die Gesetze dringend geändert werden. Das Schmerzensgeld werden die Täterinnen sowieso nie zahlen können, da man bezweifeln darf, dass sie sich um gute Abschlüsse und später gute Jobs bemühen werden. Die landen früher oder später sicherlich für andere Taten noch im Gefängnis.
Key-Philosopher-2788 on
: „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen“, sagte Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler. Berichten zufolge sollen der Tat Streitigkeiten, auch in sozialen Medien, vorausgegangen sein.
JeZuZz on
Klingt wieder nach sehr viel Täterschutz.
Warum sind die Menschen in diesem Land nur so unzufrieden?
Wolkenbaer on
Ich frage mich, ob und welche Probleme da in beiden Elternhäusern vorlagen oder ob das eine Art statischer Ausreißer war. Wie geht man dann als Elternteil damit um? Awful everything.
ms10000 on
Ich weiß, mit Geld lässt sich der Verlust der eigenen Tochter nicht wieder gutmachen. Aber ich finde in diesem Fall sollte der Staat das Schmerzensgeld vorschießen und sich, wenn die Täterinnen volljährig sind, mit aller Konsequenz von den Täterinnen zurückholen.
MerryCrystal on
Ich tue mich sehr schwer damit, dass sich die Täterinnen einsichtig gezeigt haben.
Jugendsünden hin oder her. Solche Kinder sollten dringendst in permanent psychatrische Behandlung oder was auch immer. Ich bin da keine Experte aber sowas Kaltblütiges ist so erschreckend und deprimierend.
infrigato on
Da r/der mittlerweile zum kastrierten, aufmerksamkeitsgeilen Schlagzeilen-Journalismus mutiert ist:
„Im Fall der 2023 mit Dutzenden Messerstichen getöteten zwölfjährigen Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Koblenz im Zivilverfahren ein Urteil gefällt: Der Familie der Getöteten stehen demnach über 140.000 Euro zu, wie das Gericht mitteilte. 125.000 Euro seien Schmerzensgeld. Dazu kämen gut 15.000 Euro für die Beerdigung und 4.400 Euro Anwaltskosten. Die beiden minderjährigen Schülerinnen hatten die Tat zu Beginn des Prozesses gestanden. Strafrechtlich können sie wegen ihres Alters nicht belangt werden. Sie waren zum Zeitpunkt der Tat 12 und 13 Jahre alt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung. „Für diese fassungslose Tat schulden die Beklagten ihrem Opfer sowie auch den Angehörigen ein angemessenes Schmerzensgeld“, hieß es in einer Mitteilung. Für die Höhe von Schmerzensgeld seien neben einer Genugtuungsfunktion „die Intensität und Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Laufe des Prozesses ging es vor allem um die Frage, wie lange Luise vor ihrem Tod leiden musste. Konkret hatten die Eltern der Getöteten von den beiden Täterinnen knapp 180.000 Euro gefordert: Schmerzensgeld und den Ersatz der Beerdigungskosten. Außerdem machten die Eltern „Feststellungsansprüche auf Ersatz etwaiger zukünftiger Schäden geltend“, wie eine Gerichtssprecherin t-online am Donnerstag sagte.“
Jetzt weiß ich wie viel ungefähr ein 12 jähriges Mädchen kostet und muss zynisch an Epstein denken.
Als Erinnerung, die Mädels, die die Taten begannen haben, haben neue Persönlichkeiten bekommen und sind mit dem Zeugenschutzprogramm umgezogen. Ich mag nichts an dieser Geschichte. Mir tun das Opfer und die Eltern leid. Kein Geld der Welt bringt dein Kind zurück.
YEEZYHERO on
Jetzt habe ich mal eine Frage, eine genauere Antwort habe ich fix via Google nicht gefunden.
Es war ein Zivilverfahren über Schmerzensgeld und Kostenersatz?
Bedeutet das daraus normalerweise auch kein Eintrag im Führungszeugnis für die beiden? denn ins Führungszeugnis kommen strafrechtliche Verurteilungen oder nicht ?
chrizz0106 on
Wieso wird hier denn die ganze Zeit über das (Jugend-)Strafrecht diskutiert, wenn es sich hier lediglich um das Zivilrecht handelt? Das sind ja komplett unabhängige Sachen
ShibeCEO on
endlich mal ein vernünftiges urteil dass VIELLEICHT zukünftige täter abschrecken wird
*edit: still bullshit, sollte nicht nach 30 jahren verjähren
Minimum_Cockroach233 on
Zwei Mörder, weiter in unserer Mitte.
xError404xx on
Dein kind wurde ermordet? Kein problem, wir verhängen einfach ein schmerzensgeld an minderjährige die nicht arbeiten, das macht das alles besser nicht war?
/s
Ich hasse die justiz jeden tag mehr.
LargeHardonCollider_ on
Also bis Mitte 40 vom Staat leben, dann brauchen sie nicht zu zahlen?
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21 Kommentare
>Das Schmerzensgeld müssen die beiden minderjährigen Täterinnen selbst zahlen, nicht ihre Eltern. Eine Sprecherin des Landgerichts Koblenz erklärte t-online: „Haftungsfragen bezüglich anderer Personen sind nicht Gegenstand des Verfahrens.“ Konkret regelt der Paragraf 828 im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Kinder ab sieben Jahren grundsätzlich für einen entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden können. Die Eltern können demnach nicht stellvertretend haftbar gemacht werden. Erst nach 30 Jahren wäre die Schmerzensgeldforderung verjährt.
Ja das war ein krasser Fall. Da sind auch 140k€ kein Trost.
Es ist auch richtig, dass Kinder nicht strafrechtlich belangt werden können, fühlt sich trotzdem komisch an.
Jugendschutz ist schön und gut, aber rein moralisch und psychologisch gesehen kann man von 13 Jährigen schon erwarten, das sie die Vernunft haben niemanden abzustechen, und dementsprechend Konsequenzen erfahren sollen wenn sie das tun.
Ungewöhnlich, dass in Deutschland ein Schmerzensgeld in der Höhe verhängt wird.
Wäre interessant zu wissen, wie viel Geld innerhalb der nächsten 30 Jahre tatsächlich fließt. Den Großteil der Summe werden die Kläger wohl nicht sehen.
Dieser Fall ist schrecklich gewesen, ich erinnere mich. Ich kann mir vorstellen, dass die Familie das Geld nicht so schnell sehen wird, außer die beiden werden beruflich sehr erfolgreich oder erben viel. Und ob Leute, die in der späten Kindheit gemordet haben gute Jobs erlangen werden, kann auch bezweifelt werden.
Erster Eindruck: komisch und sehr unwohl.
Zweiter Eindruck: es fühlt sich „richtig“ an für mich
„Die Eltern können demnach nicht stellvertretend haftbar gemacht werden. Erst nach 30 Jahren wäre die Schmerzensgeldforderung verjährt.“
Die Alternative ist aus Sicht der Hinterbliebenen des Opfers: „tja, mit Strafrecht keine Strafe weil zu jung, also nix, müsst ihr akzeptieren“
Da ist diese Variante „besser“: für die nächsten 30 Jahre ist das Leben der beiden Möderinnen zumindest finanziell ruiniert.
Treibt der Staat dann das Schmerzensgeld ein, sobald Vermögenswerte vorhanden sind? Mal angenommen die Täterinnen bekämen eine neue Identität, die nicht preisgegeben wird, dann hätten die Kläger ja kein Namen und Adressen zur Eintreibung des Schmerzensgeldes.
[deleted]
Wer mit 12 und 13 gemeinschaftlich plant einen Menschen zu ermorden, in eine Falle lockt, dann versucht das Opfer zu ersticken, dann, weil es sich wehrt, dieses festzuhalten und mit über 70 Messerstichen quält und abschlachtet, gehört weggesperrt. Da müssen die Gesetze dringend geändert werden. Das Schmerzensgeld werden die Täterinnen sowieso nie zahlen können, da man bezweifeln darf, dass sie sich um gute Abschlüsse und später gute Jobs bemühen werden. Die landen früher oder später sicherlich für andere Taten noch im Gefängnis.
: „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen“, sagte Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler. Berichten zufolge sollen der Tat Streitigkeiten, auch in sozialen Medien, vorausgegangen sein.
Klingt wieder nach sehr viel Täterschutz.
Warum sind die Menschen in diesem Land nur so unzufrieden?
Ich frage mich, ob und welche Probleme da in beiden Elternhäusern vorlagen oder ob das eine Art statischer Ausreißer war. Wie geht man dann als Elternteil damit um? Awful everything.
Ich weiß, mit Geld lässt sich der Verlust der eigenen Tochter nicht wieder gutmachen. Aber ich finde in diesem Fall sollte der Staat das Schmerzensgeld vorschießen und sich, wenn die Täterinnen volljährig sind, mit aller Konsequenz von den Täterinnen zurückholen.
Ich tue mich sehr schwer damit, dass sich die Täterinnen einsichtig gezeigt haben.
Jugendsünden hin oder her. Solche Kinder sollten dringendst in permanent psychatrische Behandlung oder was auch immer. Ich bin da keine Experte aber sowas Kaltblütiges ist so erschreckend und deprimierend.
Da r/der mittlerweile zum kastrierten, aufmerksamkeitsgeilen Schlagzeilen-Journalismus mutiert ist:
„Im Fall der 2023 mit Dutzenden Messerstichen getöteten zwölfjährigen Luise aus Freudenberg in Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Koblenz im Zivilverfahren ein Urteil gefällt: Der Familie der Getöteten stehen demnach über 140.000 Euro zu, wie das Gericht mitteilte. 125.000 Euro seien Schmerzensgeld. Dazu kämen gut 15.000 Euro für die Beerdigung und 4.400 Euro Anwaltskosten. Die beiden minderjährigen Schülerinnen hatten die Tat zu Beginn des Prozesses gestanden. Strafrechtlich können sie wegen ihres Alters nicht belangt werden. Sie waren zum Zeitpunkt der Tat 12 und 13 Jahre alt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung. „Für diese fassungslose Tat schulden die Beklagten ihrem Opfer sowie auch den Angehörigen ein angemessenes Schmerzensgeld“, hieß es in einer Mitteilung. Für die Höhe von Schmerzensgeld seien neben einer Genugtuungsfunktion „die Intensität und Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Laufe des Prozesses ging es vor allem um die Frage, wie lange Luise vor ihrem Tod leiden musste. Konkret hatten die Eltern der Getöteten von den beiden Täterinnen knapp 180.000 Euro gefordert: Schmerzensgeld und den Ersatz der Beerdigungskosten. Außerdem machten die Eltern „Feststellungsansprüche auf Ersatz etwaiger zukünftiger Schäden geltend“, wie eine Gerichtssprecherin t-online am Donnerstag sagte.“
Jetzt weiß ich wie viel ungefähr ein 12 jähriges Mädchen kostet und muss zynisch an Epstein denken.
Als Erinnerung, die Mädels, die die Taten begannen haben, haben neue Persönlichkeiten bekommen und sind mit dem Zeugenschutzprogramm umgezogen. Ich mag nichts an dieser Geschichte. Mir tun das Opfer und die Eltern leid. Kein Geld der Welt bringt dein Kind zurück.
Jetzt habe ich mal eine Frage, eine genauere Antwort habe ich fix via Google nicht gefunden.
Es war ein Zivilverfahren über Schmerzensgeld und Kostenersatz?
Bedeutet das daraus normalerweise auch kein Eintrag im Führungszeugnis für die beiden? denn ins Führungszeugnis kommen strafrechtliche Verurteilungen oder nicht ?
Wieso wird hier denn die ganze Zeit über das (Jugend-)Strafrecht diskutiert, wenn es sich hier lediglich um das Zivilrecht handelt? Das sind ja komplett unabhängige Sachen
endlich mal ein vernünftiges urteil dass VIELLEICHT zukünftige täter abschrecken wird
*edit: still bullshit, sollte nicht nach 30 jahren verjähren
Zwei Mörder, weiter in unserer Mitte.
Dein kind wurde ermordet? Kein problem, wir verhängen einfach ein schmerzensgeld an minderjährige die nicht arbeiten, das macht das alles besser nicht war?
/s
Ich hasse die justiz jeden tag mehr.
Also bis Mitte 40 vom Staat leben, dann brauchen sie nicht zu zahlen?