So wie es vor etwa zehn Jahren für Lehrer verurteilt wurde, passiert es auch für ATAs …

    Auch in diesem Fall wurde der systematische Einsatz befristeter Verträge als unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht beurteilt. Also etablierte er sich Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt eine Berufung der Brüsseler Kommission wegen Nichteinhaltung an. Nach Angaben der europäischen Exekutive gilt das italienische System zur Einstellung von Verwaltungs-, Technik- und Hilfspersonal verstößt gegen „die Unionsvorschriften zu befristeten Verträgen, die Beschränkungen für deren Nutzung vorsehen.“ und befürwortet unbefristete Einstellungsverfahren.“ Das Gericht gab der Berufung statt und stellte fest, dass „der italienische Rechtsrahmen weder eine Höchstdauer noch eine Höchstzahl befristeter Verträge für ATA-Mitarbeiter festlegt“. Nach Ansicht der Richter ist das Ata-Einstellungssystem selbst darauf ausgelegt, prekäre Beschäftigung zu fördern. „Der Gerichtshof ist insbesondere der Ansicht, dass die Anforderung, dass die Teilnahme an Auswahlverfahren (im Hinblick auf Einstellungen, Anm. d. Red.) die Ableistung einer mindestens zweijährigen Dienstzeit im Rahmen eines befristeten Vertrags voraussetzt, die Nutzung solcher Verträge während dieser Mindestdauer von zwei Jahren fördert, auch wenn sie in Wirklichkeit einem dauerhaften und langfristigen Personalbedarf entsprechen.“

    https://www.corriere.it/scuola/26_maggio_13/la-corte-europea-condanna-l-italia-per-abuso-di-contratti-a-termine-con-il-personale-ata-segretari-e-bidelli-sistema-illegale-7055647c-a080-439f-870c-05dddc5e7xlk.shtml

    Von sr_local

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    3 Kommentare

    1. realqmaster on

      E come li fai i numeri record sull’occupazione sennò (/s per chi ne ha bisogno)

    2. Lower_Saxony on

      E perché questo ragionamento non vale anche per i poveracci del settore privato?

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