Durch das Versäumnis, die Richtlinie 2002/58/EG ordnungsgemäß in maltesisches Recht umzusetzen, genießen maltesische Personen keinen Schutz vor Silicon Valley Big Tech und Ad Tech, da der Informations- und Datenschutzbeauftragte durch innerstaatliches Recht eingeschränkt ist, das die Anforderungen von Artikel 15 der Richtlinie, Artikel 19 EUV und Artikel 47 der Charta der Grundrechte nicht erfüllt.

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    Von ThatPrivacyShow

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