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6 Kommentare

  1. CasualStockbroker on

    **Ein 13-fach Vorbestrafter soll einen Unternehmer beschimpft, verletzt und sich gegen seine Festnahme gewehrt haben**

    Zum dritten Mal wird in derselben Sache gegen den 62-jährigen Herrn Z. verhandelt, und zum zweiten Mal ist der Angeklagte nicht im Gerichtssaal. Bei der jüngsten Gelegenheit war seine Abwesenheit gut begründet, wie sich im Nachhinein herausstellte – der 13-fach Vorbestrafte befand sich in Haft, seine Verurteilung wurde daher aufgehoben.

    Nun gibt Verfahrenshelfer Frank Thorstensen bekannt, dass er am Vortag zwar noch mit seinem Mandanten eine Besprechung hatte, dieser ihm allerdings um 9.39 Uhr, also 21 Minuten vor Prozessbeginn, per SMS bekannt gegeben habe, dass er an einer Panikattacke leide, einen psychischen Kollaps erlitten habe und daher nicht ins Gericht könne. „Gibt es dafür eine ärztliche Bestätigung?“, erkundigt sich Richterin Petra Poschalko. „Natürlich nicht“, gibt sie sich gleich selbst die Antwort.

    Zuletzt wurde der Iraner im heurigen Februar zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt, darauf hat Poschalko Bedacht zu nehmen. Der nun verhandelte Fall spielte sich vor über einem Jahr, am 9. April ab. Z. betrat ein Geschäft und verkündete lautstark: „Ich bin ein persisch iranischer Terrorist, ich bring Dich um Du scheiß Jude, Dich und Deine ganze Familie und Dein scheiß Geschäft zünde ich an.“

    **Angriff mit Kopfhörern**

    Anschließend schlug er den 46-jährigen Geschäftsinhaber mit seinem Kopfhörer so heftig, dass dieser eine Beule auf der Stirn entwickelte. Ein Gerangel entstand, die beiden Männer landeten auf der Straße. Als eine Polizeistreife eintraf, beruhigte sich der Angeklagte laut Staatsanwältin nicht, sondern versuchte, nachdem ihm bereits Handfesseln angelegt worden waren, einen Beamten mit einem Kopfstoß zu verletzen.

    Herr A., der Geschädigte, ist ein in Tel Aviv geborener Österreicher und zieht die Ermächtigung für die Verfolgung der antisemitischen Beleidigung zurück. Der Zeuge erzählt aber, dass Z. nach seiner Festnahme noch einmal in das Geschäft kam und drohte: „Mit dir bin ich noch nicht fertig!“. Immer wieder sehe er den Angeklagten auf der Straße, seine Gattin habe mittlerweile Angst, im Geschäft zu arbeiten. „Mir geht es darum: Er soll nicht mehr kommen!“, stellt der Zeuge klar.

    Eine 68-jährige Zeugin, die damals als Passantin auf einen Bus wartete, muss ebenfalls neuerlich aussagen, was sie bereitwillig macht. Die pensionierte Logopädin ist sachkundig und erinnert sich, dass der Angeklagte an Logorrohoe gelitten habe. Neben den judenfeindlichen Äußerungen habe er auch immer wieder geäußert, dass er ein Terrorist sei. Besonders erschüttert habe sie, dass Z. zunächst wegging, dann aber wieder retour kam und A. seinen Kopfhörer neuerlich so heftig gegen den Kopf schlug, dass das Gerät zerbrach.

    **Konfrontationsaufruf an Polizei**

    „Das irgendwas nicht passt, war offensichtlich“, sagt der einschreitende Bezirksinspektor. Z. sei aber nicht betrunken gewesen, das hätte er gerochen, ist der Beamte überzeugt. Der Angeklagte habe sich so heftig gewehrt, dass er sogar die Body worn Cam des Beamten auslöste, ehe er versuchte, ihn zu verletzen. Seine Kollegin erinnert sich, dass der 63-Jährige bei der Ankunft der Streifenwagenbesatzung sagte: „Was ist? Kommt her! Ich habe schon dreimal einen Widerstand gesetzt und alles vor Gericht gewonnen!“ – „Das stimmt so nicht“, klärt die Richterin die Zeugin auf. Die 13 Vorstrafen seien zwar hauptsächlich wegen Eigentumsdelikten entstanden, allerdings sei durchaus eine Verurteilung nach Paragraf 269 dabei.

    Nach dem ersten Termin, bei dem Z. auch Verteidiger Thorstensen körperlich angegangen ist, wurde ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt. Dieses ergab, dass der Angeklagte zurechnungsfähig sei, aber unter dem Einfluss illegaler Rauschmittel eine verminderte Impulskontrolle aufweise. Einen stationären Entzug habe der 62-Jährige zwar begonnen, wurde aber wegen wiederholter Verstöße aus der Einrichtung hinauskomplimentiert.

    Wegen Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung am Polizisten, gefährlicher Drohung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt Poschalko den Abwesenden am Ende zu acht Monaten Zusatzstrafe zu den zwei Jahren aus dem Februar, die gesamte Strafe wird bedingt ausgesprochen. Da A. die Ermächtigung zurückgezogen hat, wird die antisemitische Beleidigung freigesprochen. Der Verteidiger erbittet sich mangels Mandanten Bedenkzeit, die Anklägerin gibt ebenso wenig eine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 14.4.2026)

  2. Iraner, 13 mal vorbestraft und immer noch in Österreich? Sind wir echt zu blöd uns so auf der Nase rumtanzen zu lassen?

  3. I glaub wir sollten noch a bissl warten bis ma da was machen. i glaub bei da 28sten Vorsrafe dann wird ers glernt haben und sich in die Gesellschafft gut einfügen. Deswegen auch gut, dass er weiterhin nur bedingte Strafen ausfasst wir wollen ihm ja net die Zukunft versaun.

  4. Erfrischend, dass das Wort Antisemit wieder mal richtig benutzt wird. Hass gegen Religionsgruppen oder Ethnien ist völlig absurd. Menschenverachtende Aussagen vom Angeklagten, dass darf es nicht geben. Zum Glück ist man bei so etwas konsequent.

  5. Thejoenkoepingchoker on

    Warum zieht das Opfer die Ermächtigung zur Verfolgung zurück wenn er will, dass der Typ nicht zurückkommt? 

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