Gerade einen teuren (hoffentlich bewährt sich diese "Investition") Katzenbaum gekauft.

    Online gab es zwar einen Discount von 30%, aber alle Produkte haben online einen Rabatt (mal 16%, mal 35% etc). Da dieses Modell ausverkauft war, konnten sie mir nur das Ausstellmodel anbieten. Ihr Geschäft ist eine normale Lagerhalle, durch die man durchgehen kann.

    Auf Anfrage hiess es Zustand sei Neu und es gäbe keinen weiteren Rabatt, da der "Aussteller" Rabatt bereits im Preis inbegriffen sei. (aber eben, andere Produkte, die man online bestellen kann, haben auch einen discount…)

    Jedenfalls war es mir nicht bewusst, dass eine Garantie verwehrt werden kann.

    Ist das nicht gesetzlich geregelt?

    https://i.redd.it/ftqgw3m4a7ug1.jpeg

    Von Sc0rpy4

    Share.

    3 Kommentare

    1. ChopSueyYumm on

      Ich glaube das ist nur möglich wenn es so auch so ausgeschrieben war. Korregiere mich wenn ich falsch liege.

    2. Gewerbliche Verkäufer müssen per Gesetz eine Produktegarantie anbieten.
      Aber mal ehrlich, 569 Kröten für einen Katzenbaum,.. holy moly, the importieren dass wohl für 50 Franken aus China.

    Leave A Reply