Das Europäische Parlament hat seine Position zu zwei Gesetzesvorschlägen angenommen, die die Zollaspekte des im Sommer 2025 vereinbarten Turnberry-Handelsabkommens zwischen der EU und den USA umsetzen. Wenn die Mitgliedstaaten dem Text zustimmen, wird dies zur Abschaffung der meisten Zölle auf Industriegüter aus den USA führen und gleichzeitig einen bevorzugten Zugang zum EU-Markt für eine breite Palette von US-amerikanischen Meeresfrüchten und Agrarprodukten einführen.

    Allerdings haben die Abgeordneten den Vorschlag deutlich abgeändert, so dass es sich nicht um eine einseitige Marktöffnung handelte. Ein Schlüsselelement ist eine verstärkte Aussetzungsklausel, die es der Europäischen Kommission ermöglicht, die Aussetzung aller oder eines Teils der Zollpräferenzen für die USA vorzuschlagen. Dies könnte beispielsweise passieren, wenn die USA neue Zölle auf Waren aus der EU erheben oder bestehende Zölle über die vereinbarte Obergrenze von 15 % hinaus erhöhen.

    Diese Klausel kann auch in weiteren Fällen, nicht nur im Zollbereich, aktiviert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Situationen, in denen die USA die Ziele des Abkommens schwächen, Wirtschaftssubjekte aus der EU diskriminieren, die territoriale Integrität von Mitgliedstaaten gefährden, sich in die Außen- oder Verteidigungspolitik einmischen oder wirtschaftlichen Druck ausüben würden. Mit anderen Worten: Geschäftsvorteile hängen nicht nur von der Wirtschaft, sondern auch vom Verhalten des Partners im weiteren Sinne ab.

    Die zweite wesentliche Voraussetzung ist die sogenannte Default-Klausel. Es stellt sicher, dass die Zollpräferenzen der EU erst in Kraft treten, wenn die USA ihren Verpflichtungen nachkommen. Konkret geht es um eine Senkung der Zölle auf EU-Produkte mit einem Stahl- und Aluminiumanteil unter 50 % auf maximal 15 %. Eine noch strengere Regelung gilt für Produkte mit einem Stahl- und Aluminiumanteil von mehr als 50 %. Wenn die USA die Zölle nicht auf 15 % senken, wird die EU innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung keine Zollvorteile mehr für US-Exporte von Stahl, Aluminium und Folgeprodukten gewähren.

    Der Vorschlag sieht außerdem eine zeitliche Begrenzung und Schutzmechanismen vor. Die Zollpräferenzen sollen nur bis zum 31. März 2028 gelten, ihre Verlängerung würde einen neuen Gesetzesvorschlag und eine Folgenabschätzung erfordern. Gleichzeitig wird die Europäische Kommission die Auswirkungen des Abkommens überwachen und möglicherweise die Zölle vorübergehend wieder einführen, wenn die Importe aus den USA erheblich ansteigen würden, beispielsweise um 10 % für eine bestimmte Produktgruppe, und die EU-Produktionsindustrie ernsthaften Schaden nehmen würde.

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    Von Narrow_Pop3000

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    1 Kommentar

    1. belmondoblue on

      Jasnee tovar z USA žiadne clo ale na tovar z EU najradšej to najvyššie clo ….

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