USTR-Bericht: In Südkorea gibt es kein Einfuhrverbot für durch Zwangsarbeit hergestellte Waren

Foto: YONHAP News / AFP Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) sagt, dass es in Südkorea kein Einfuhrverbot für Waren gibt, die mit Zwangs- oder Pflichtarbeit hergestellt wurden. Das Büro hat diese Einschätzung in seinem am Dienstag auf seiner Website veröffentlichten National Trade Estimate Report on Foreign Trade Barriers 2026 vorgenommen. In dem Bericht wurde daran erinnert, dass das US-Heimatschutzministerium, Zoll und Grenzschutz im vergangenen April eine Freigabeverweigerungsanordnung gegen Meersalzprodukte erlassen hat, die von der südkoreanischen Salzfarm Taepyung hergestellt werden, basierend auf Informationen, die auf den Einsatz von Zwangsarbeit schließen lassen. In dem Bericht heißt es außerdem: „Die Vereinigten Staaten haben Bedenken hinsichtlich des koreanischen Gesetzes zum Schutz international anerkannter Arbeitnehmerrechte.“ Im vergangenen Jahr wurde in Südkorea eine Änderung des Gewerkschafts- und Arbeitsbeziehungsanpassungsgesetzes verabschiedet, um das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen zu stärken. Am 12. März leitete das USTR-Büro Abschnitt-301-Untersuchungen in 60 Volkswirtschaften ein, darunter Südkorea, China und Japan, im Hinblick auf sogenannte Versäumnisse, Maßnahmen gegen Zwangsarbeit zu ergreifen.

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