Tl;dr
Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit der gleichen Aufgabe eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werde, könne dies einer Kündigung entgegenstehen.
Ausgangspunkt für das Urteil war der Streit um die Kündigung einer Caritas-Mitarbeiterin wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche. Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden kündigte der Frau nach dem Austritt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche keine Voraussetzung für die Stelle war.
Constant-Twist540 on
Richtig und richtungsweisend- keine Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber bei der Beschneidung der persönlichen Freiheit.
UmpaLumpa91 on
Richtig und wichtig. Kirchenrecht ist eh oft fragwürdig.
kiru_56 on
Was ich immer noch etwas absurd finde, ist wie inzwischen der Begriff Eilmeldung genutzt wird.
Woher die besondere hohe Relevanz kommt und warum man das nicht einfach als Nachricht verpacken kann, erschließt sich mir nicht so ganz.
Independent-Slide-79 on
Was geht bei denen ab? Gieriges gottloses Pack
JanEric1 on
Gibt es hierzu noch etwas Kontext?
> Je nach Ausgang könnte der konkrete Fall auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen. Dieses hatte erst vor einigen Monaten ein wichtiges Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gefällt und darin das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen betont.
Grogon2 on
Bin vor 4 Jahren wchon ausgetreten.
Arbeite bei der Diakonie.
Mein Verein kann es sich nicht leisten alle Konfessionslosen zu kündigen, sonst haben die keine Mitarbeiter mehr. Die haben ja jetzt schon kaum noch genug Mitarbeiter
jennergruhle on
Bemerkenswert finde ich ja diesen Teil des Textes:
*Die gekündigte Mitarbeiterin betonte, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten und ihrem Glauben nichts geändert habe. „Ich wollte gar nicht austreten. Ich war und bin ein sehr gläubiger Mensch“, teilte sie mit. Grund sei das sogenannte besondere Kirchgeld gewesen, das auch die Diözese Limburg erhebe.*
*Die Abgabe betrifft Kirchenmitglieder, deren Ehepartner eine andere Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist. Sie wird nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet, so dass die Sozialpädagogin selbst in Eltern- und Teilzeit nach ihren Angaben mehr als 2.000 Euro pro Jahr hätte zahlen müssen.*
Sie ist also nicht ausgetreten, weil sie „vom Glauben abgefallen wäre“, sondern wegen der außerordentlichen **Raffgier** der katholischen Kirche. Also der *finanziellen Bestrafung* dafür, dass ihr Ehepartner nicht auch Katholik ist.
Limburg, Limburg… Moment, war da nicht etwas Anderes mit besonderer Raffgier und Prunksucht?
Embaror on
Endlich.
Heppenser on
HA-HA! (Nelson von den Simpsons)
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10 Kommentare
Tl;dr
Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit der gleichen Aufgabe eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werde, könne dies einer Kündigung entgegenstehen.
Ausgangspunkt für das Urteil war der Streit um die Kündigung einer Caritas-Mitarbeiterin wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche. Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden kündigte der Frau nach dem Austritt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche keine Voraussetzung für die Stelle war.
Richtig und richtungsweisend- keine Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber bei der Beschneidung der persönlichen Freiheit.
Richtig und wichtig. Kirchenrecht ist eh oft fragwürdig.
Was ich immer noch etwas absurd finde, ist wie inzwischen der Begriff Eilmeldung genutzt wird.
Die Hessenschau hattte das auch drin gehabt.
>+++ Eilmeldung +++
https://www.hessenschau.de/panorama/urteil-kirchenaustritt-allein-reicht-nicht-fuer-kuendigung-v1,urteil-kirchenaustritt-100.html
Woher die besondere hohe Relevanz kommt und warum man das nicht einfach als Nachricht verpacken kann, erschließt sich mir nicht so ganz.
Was geht bei denen ab? Gieriges gottloses Pack
Gibt es hierzu noch etwas Kontext?
> Je nach Ausgang könnte der konkrete Fall auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landen. Dieses hatte erst vor einigen Monaten ein wichtiges Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gefällt und darin das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen betont.
Bin vor 4 Jahren wchon ausgetreten.
Arbeite bei der Diakonie.
Mein Verein kann es sich nicht leisten alle Konfessionslosen zu kündigen, sonst haben die keine Mitarbeiter mehr. Die haben ja jetzt schon kaum noch genug Mitarbeiter
Bemerkenswert finde ich ja diesen Teil des Textes:
*Die gekündigte Mitarbeiterin betonte, dass sich an ihrer Haltung zu christlichen Werten und ihrem Glauben nichts geändert habe. „Ich wollte gar nicht austreten. Ich war und bin ein sehr gläubiger Mensch“, teilte sie mit. Grund sei das sogenannte besondere Kirchgeld gewesen, das auch die Diözese Limburg erhebe.*
*Die Abgabe betrifft Kirchenmitglieder, deren Ehepartner eine andere Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist. Sie wird nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet, so dass die Sozialpädagogin selbst in Eltern- und Teilzeit nach ihren Angaben mehr als 2.000 Euro pro Jahr hätte zahlen müssen.*
Sie ist also nicht ausgetreten, weil sie „vom Glauben abgefallen wäre“, sondern wegen der außerordentlichen **Raffgier** der katholischen Kirche. Also der *finanziellen Bestrafung* dafür, dass ihr Ehepartner nicht auch Katholik ist.
Limburg, Limburg… Moment, war da nicht etwas Anderes mit besonderer Raffgier und Prunksucht?
Endlich.
HA-HA! (Nelson von den Simpsons)