Servus! Ich hab eine Autowerkstatt als Nachbarn und die haben ein relativ breites Einfahrstor. Ich hab noch nie das gesamte Tor offen gesehen, nur die mittleren Flügel mit dem Firmenlogo werden zu Geschäftszeiten geöffnet.

Ich parke hier immer wieder mal, weil wir ein kurzes Auto haben und es genau in die Lücke passt. Vor dem Auto ist nämlich seit einigen Jahren ein Motorradstellplatz (man erkennt die weißen Begrenzungslinien), und durch die Toröffnung ergibt sich so ein gut 4m breiter Stellplatz. Da passt so ein Yaris super rein, aber die meisten anderen Autos nicht. Daher ist hier meistens frei, wenn die ganze Straße schon zu ist.

Heute hab ich dann diesen netten Brief bekommen. Und nachdem die Werkstatt mein direkter Nachbar ist, und ich dort auch Kunde war(!) werd ich morgen zu den Öffnungszeiten mal vorbeischauen. Bevor ich aber komplett im Unrecht bin, frag ich mal die Community:

Wer würde sich mit einem 3,7m langen Auto auch da hinstellen wenn 50m auf und ab kein Parkplatz frei ist?

Es gibt nur die Schilder am Tor, kein Anfang und Ende und kein „x Meter nach links und rechts“.

Hier ist noch das Passende Streetview dazu, damals noch ohne Motorradstellplatz (den gibts seit 2023 ca)

https://maps.app.goo.gl/LVNs3qMEs8o5X9Er6

https://www.reddit.com/gallery/1rvf49k

Von C4ptainC4mp

17 Kommentare

  1. Da du anscheinend nicht auf der „Rampe“ stehst ist alles ok. Interessant wäre wie es ausschaut so einen Zettel auf einem fremden Auto zu hinterlassen, das ist soviel ich weiß ein Vergehen…

  2. Old-Exchange-5617 on

    Also wenn keine Boden Markierung einen Parkplatz anzeigt ist das parken dort verboten. 

  3. Christian__AT on

    Also ich würde persönlich den Zettel zurückbringen und freundlich hinweisen das das rechte Viertel keine Einfahrt ist, wieso einfach weil seit Jahren dahinter ein Müllcontainer steht, übrigens hast du seit Jahren das gesehen bzw den Beweis der Google Streetviewbilder (man kann sich auch ältere anzeigen lassen) ergo ist das laut STVO ein korrekter Parkplatz.

    (Würde mir die Streetviewbilder übrigens speichern nicht das sie eine Löschung beantragen zur Beweisvernichtung)

  4. Ich würde da auch so parken. Vor allem behinderst du ja auch niemanden… Solange du die Einfahrt frei hältst und da wo du stehst keine Parkverbotschilder stehen, könnte der sich brausen gehen… Und ich würd ihm noch eine Nachricht zukommen lassen, dass er mein Auto nicht anzugreifen hat…

  5. desteufelsbeitrag on

    „Einfahrt“ ist meines Wissens immer die Verlängerung von der Haustorkante. Rampen, Bodenmalereien oder ähnliches sind nichts rechtsverbindliches (und umgekehrt aber auch nicht erforderlich, damit eine Einfahrt dann tatsächlich als solche gilt). In deinem Fall müsstest du also legal stehen, weil der Hinterteil vom Auto nicht über die Kante hinausragt.

    Die einzigen Graubereiche, die mir einfallen würden, wäre irgendeine Sonderregelung wegen Schwenkradius oder Wendekreis oder derartiges, falls die Einfahrt auch für Sattelschlepper/Autotransporter vorgesehen ist.

    Oder, dass die Türe, vor der du parkst, ebenfalls als „Ausfahrt“ dient – was legitim wäre, wenn dort zB Motorräder durchgeschoben werden, weil es keine Mindestbreite für Ausfahrten gibt.

    Es schadet also sicher nicht, wenn du mal das Gespräch suchst und abklärst, ob sie irgendwelche Sonderrechte angemeldet haben die für dich teuer werden könnten.

  6. Soweit ich aus schmerzhafter Erfahrung weiß, ist die gehsteig abschrägung essentiell für die Beurteilung, ob Einfahrt oder nicht

  7. ThisDirkDaring on

    >Ich hab noch nie das gesamte Tor offen gesehen

    Wie weit die das Tor normalerweise aufmachen ist irrelevant für die Rechtslage auf der Strasse. Die Einfahrt reicht direkt an Dein Auto heran und muss immer komplett frei sein + Pufferzone.

    > Daher ist hier meistens frei

    Da ist frei, weil man direkt an Einfahrten nur parkt, wenns explizit eingezeichnet ist.

    Als Faustregel bei der Einteilung und Markierung von Parkplätzen gilt erst grob 3m neben Einfahrten auch Parkverbot als Pufferzone einzurichten – um den Ein- und Ausfahrtsverkehr nicht zu behindern. Da muss ja theoretisch auch ein Sattelschlepper mit entsprechendem Wendekreis rein- und rausfahren können – da steht dein Auto klar im Weg. Das wird im Einzelfall bei der Planungsbehörde entschieden.

    Daher beginnen die eingezeichneten Parkplätze auch 4m neben der Einfahrt.

    >Und nachdem die Werkstatt mein direkter Nachbar ist, und ich dort auch Kunde war(!) werd ich morgen zu den Öffnungszeiten mal vorbeischauen.

    Das machst. Kommunikation ist immer die beste Methode.

    >Wer würde sich mit einem 3,7m langen Auto auch da hinstellen wenn 50m auf und ab kein Parkplatz frei ist?

    Nahezu jeder. Wenn ich aber als Nachbar darauf hingewiesen werde, würde ich mich erstmal entschuldigen und mit den Leuten mal sprechen. Kommunikation ist total geil, hab ich das schon erwähnt?

    Edit: Hab den Streetview-Eintrag jetzt auch gesehn. Ich glaube nicht, dass Du da parken darfst – frei mich aber auf Feedback nach dem Gespräch mit den Nachbarn morgen.

  8. ConstructionLast2912 on

    Ich interpretiere das Schild vor den Motorrädern so das ab dort ein Parkverbot ist. Ausser für 7m für besagte Bikes. Danach ist wieder Parkverbot bis zum Parkverbot Ende.

    Wahrscheinlich müssen da größere LKWs rein und tun sich sonst schwer oder müssen das zweite Tor öffnen.

  9. Simple_Size_1265 on

    Der gelbe Container kann von einem Muldenservice abgeholt werden. Das Segment des Tores kann auch separat geöffnet werden. Es kann auch sein, dass ein LKW der den Container holen soll den Platz zum rangieren benötigt.
    Die Ausfahrt meiner Garage hat eine Bodenmarkierung, die links und rechts ein wenig über die Rampe hinaus geht. Vielleicht war da vor langer Zeit mal eine Markierung.

    Von allen Ansichten her, wäre ich auch der Meinung da stehen zu dürfen, vermute aber dass die Firma im Recht ist.

  10. Steht das Auto noch vor einem Stück der Rampe über die Gehsteigkante? AFAIK darf die Rampe ein bisserl breiter als die Gehsteigüberfahrt sein. Wie viel breiter, kann dir wsl. das Magistrat sagen.

    Die Halteverbotsschilder am Tor haben vermutlich eher wenig rechtliche Relevanz, wenn sie nicht von der Behörde aufgehängt wurden. Das Halteverbot vor der Einfahrt gilt ja sowieso. Vielleicht „brauchen“ sie das großzügig dimensionierte Tor, wenn sie mal von einem Sattelschlepper beliefert werden. Allerdings scheint rechts hinter dem Tor ein Container (Müll?) zu stehen. Da kann man mal schauen, ob der so steht, dass er von der Straße aus aufzuladen ist (sieht im Google Streetview so aus) oder nicht.

    Zum Thema Parken gibt’s auch eine ganze Menge von Entscheidungen der Höchstgerichte, die man online nachlesen kann. Durch sowas ist z.B. geregelt, dass die Bewohner von Einfamilienhäusern vor der eigenen Einfahrt parken dürfen, dafür aber trotzdem einen Parkschein brauchen.

  11. DonJulioD06 on

    Ganz ehrlich? Wenn das Auto nicht in die Einfahrt ragt und keine Beschilderung da ist, würd ichs drauf anlegen, dass er mich anzeigt.

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