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    6 Kommentare

    1. TowerIll8823 on

      > „Im Straßenverkehr ist vieles üblich, was mit der StVO nicht vereinbar ist“, heißt es dazu im Urteil trocken.

      Beste.

    2. AssistanceLegal7549 on

      och versuche mir bildlich vorzustellen wo diese frau geparkt hat und so hart reingeschissen hat dabei.

      gern ein ortskundiger aus Schleißheim mit Luftbild und Markierungen.

    3. Geil. Eigentlich müsste man den Link als QR-Code ausdrucken und den ganzen Nulpen im Wohnviertel unter den Scheibenwischer klemmen.

    4. > Die klagende Frau hatte noch argumentiert, es sei üblich, eine Durchfahrt zu beparken, wenn es zu wenig Parkplätze gebe.

      Sollte zur MPU führen so eine Schwachsinnsaussage

    5. Fluffy_Ideal_3959 on

      Hab mich schon über das Urteil gewundert. Dann habe ich gesehen, dass ein Auto zu Schaden gekommen ist. Das geht ja gar nicht!

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