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    2 Kommentare

    1. Ja, soweit kommts noch, dass Datenschutzbeauftragte noch dem BND dazwischenfunken dürfen. Da kann man den BND auch gleich abschaffen.

      Datenschutzbeauftrage sind zwar wichtig, aber mit Datenschutz wird es in diesem Land maßlos übertrieben.

      Gut, dass zumindest hier eine Grenze gezogen wird.

    2. > „Die endgültige Entscheidung, ob eine Datenverarbeitung rechtmäßig durch einen Nachrichtendienst des Bundes erfolgt, sollte nicht der abschließenden Wertung der Bundesregierung, sondern einem Gericht zustehen“, begründete Kelber die Klage

      Tut es ja auch nicht. Aber der Datenschutzbeauftragte ist jalt nicht zuständig für die Kontrolle der Geheimdienste. Dafür gibt’s andere Gremien, in denen im übrigen sigar gewählte Leute sitzen.

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