Am Ende gibt es ein Urteil – sieben Monate Freiheitsstrafe bedingt, die auf drei Jahre Bewährung gilt. Der Mann hat auch eine unbedingte Geldstrafe von 1.200 Euro zu leisten und eine Entschädigung für die privatbeteiligten Opfer von 625 Euro. Das heißt, er muss zahlen, aber nicht ins Gefängnis.

Kindesmissbräuchliches Material

Dem Mann werden mehrere Verbrechen und Vergehen vorgeworfen nämlich, wegen des Besitzes „bildlich sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials“ und der „bildlich sexualbezogenen Darstellung minderjähriger Personen“. Hinzu kommt das Vergehen der unbefugten Bildaufnahme.

wie kommt es zu solch milden Urteilen ?

https://vorarlberg.orf.at/stories/3343029/

Von Imaginary_String_814

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2 Kommentare

  1. > Sinn dieses Strafverfahrens sei nicht die Vergeltung, sondern primär die Prävention, dass so etwas nicht mehr passiert.

    Steht doch da, warum das Urteil so milde ausfällt, bei Ersttäter:innen wird das meistens so gehandhabt.

    Was ich problematischer find, ist dass der Typ nicht in Therapie muss (oder ist das vielleicht im Artikel einfach nur nicht erwähnt?) weil grundsätzlich ist das schon die Idee hinter dem milden Urteil: dem Typen eine Vorstrafe geben und ihn bei einer Einrichtung in Therapie bringen, damit der unter Beobachtung bleibt… Find das wesentlich problematischer, falls das nicht passiert, als dass das Urteil zu milde ist

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