Das Justizministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Ernennung der Polizei zur zentralen Behörde im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/1544 über elektronische Beweismittel in Strafsachen ausgearbeitet.

    Worum geht es?

    Dänische Dienstleister (Hosting, Domainregistrierung, E-Mail, Cloud-Dienste usw.), die in der EU tätig sind, müssen einen benennen "gesetzlicher Vertreter" in einem anderen EU-Land. Aufgrund des dänischen Rechtsvorbehalts kann sich der Vertreter nicht in Dänemark aufhalten.

    Über diesen Vertreter können die Behörden anderer EU-Länder dann die Herausgabe von Nutzerdaten – darunter E-Mails, Nachrichten, Verkehrsdaten und IP-Adressen – anordnen, ohne dass dänische Gerichte oder Behörden unbedingt in den Prozess einbezogen werden müssen.

    Aus dem Entwurf der Durchführungsverordnung:

    • Als zentrale Behörde wird die Polizei eingesetzt (§1)
    • Die Polizei kann Anordnungen erlassen und tägliche/wöchentliche Zwangsstrafen verhängen (§3-4)
    • Gegen Entscheidungen kann keine Berufung bei einer anderen Verwaltungsbehörde eingelegt werden (§5)
    • Geplantes Inkrafttreten: 18. Februar 2026

    Hinweis: Das Gesetz selbst scheint noch nicht verabschiedet worden zu sein, heißt es im Entwurf der Durchführungsverordnung "Gesetz Nr. xx von xx"was darauf hinweist, dass die gesetzliche Nummer nicht zugewiesen wurde. Der 18. Februar ist die Umsetzungsfrist der EU.

    Nicht dasselbe wie Chat Control

    Das ist nicht der umstrittene Chat-Control-Vorschlag (CSAM-Scanning aller Nachrichten). Dabei geht es um gerichtliche Anordnungen in konkreten Strafsachen – nicht um Massenüberwachung. Aber es ist Teil des gleichen breiteren EU-Trends hin zu einem einfacheren grenzüberschreitenden Zugang zu digitalen Daten.

    Quellen:

    Udkast til bekendtgørelse: Politiet udpeges som central myndighed for EU's e-bevisregler — danske hostingudbydere skal udpege repræsentant i andet EU-land
    byu/RedditSucksMintyBall inDenmark



    Von RedditSucksMintyBall

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