Guten Abend,

    Ich bin Student und wohne in Luxemburg ohne Erwerbseinkommen.

    Soweit ich weiß, sind kurzfristige Kapitalgewinne aus Aktien (die weniger als 6 Monate gehalten werden) in Luxemburg steuerpflichtig, sie unterliegen jedoch dem persönlichen Einkommensteuersatz und nicht einer pauschalen Kapitalertragssteuer.

    Wenn ich:

    • no salar-y or other income,
    
    • only 2–3 trades per year,
    
    • total short-term gains of around 2,000–6,000 € per year,
    

    dann würde nach dem Freibetrag von ~500 € der verbleibende Betrag immer noch unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von 12.438 € (Steuerklasse 1) liegen, sodass der effektive Steuersatz 0 % betragen würde.

    Obwohl die Gewinne also technisch gesehen steuerpflichtig sind, wäre keine tatsächliche Steuer fällig, solange das steuerpflichtige Gesamteinkommen unter diesem Schwellenwert bleibt.

    Ist dieses Verständnis richtig?

    Und nur zur Bestätigung: Es gibt keine „Klippe“, oder? Wenn Sie den Freibetrag geringfügig überschreiten, wird nur der darüber liegende Teil besteuert, nicht der gesamte Gewinn.

    Vielen Dank für jede Bestätigung oder Korrektur, aber erzählen Sie mir bitte nichts, wie zum Beispiel, es einfach sechs Monate lang aufzubewahren. Ich möchte nur wissen, ob es möglich ist, solange ich kein anderes Einkommen habe.

    Ich habe die Zahlen überprüft https://www.csl.lu/de/ihre-rechte/lohnbesteuerung/die-einkommenssteuer-auf-einen-blick/einkommenssteuertarif/

    Question about Trading Tax
    byu/Mr_Legit-HD inLuxembourg



    Von Mr_Legit-HD

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    2 Kommentare

    1. Everything correct. Only that the exemption is 1500€.

      Minor detail that 99% doesn’t apply to you: it’s taxed as capital gain if you own a large share of a company

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