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    9 Kommentare

    1. > In seinem Urteil hat der BGH nun letztinstanzlich klargestellt, dass die Mindestlaufzeit eines Vertrags für den Glasfaseranschluss grundsätzlich an dem Tag zu laufen beginnt, an dem der Vertrag geschlossen wurde – und nicht erst dann, wenn der Kunde den neuen Anschluss auch nutzen kann.

    2. One_Strike_Striker on

      Wenn ich mich richtig erinnere, hatte die verklagte Deutsche Giganetz schon nach dem letzten Urteil ihre AGB so angepasst, dass der Vertrag erst mit der Herstellung des Anschlusses angenommen ist um das Problem der Vertragslaufzeit zu umgehen. Ich gehe davon aus, dass sich das Urteil jetzt nur auf die damaligen AGB bezieht und es für die neuen eine neue Klage braucht?

    3. NaCl_Sailor on

      dafür müssten die Pfeifen endlich mal gas geben, ich hab 2024 einen Anschluss beantragt, hier es soll im nov 25 gelegt werden, 3 tage vorm termin kam ne email die das auf nen subunternehmer geschoben hat dass sich die Bauarbeiten um zwei Jahre verzögern

      wahrscheinlich wohn ich dann hier gar nicht mehr

    4. Vor 25 Monaten beim lokalen Bremer anbieter unterschrieben… absolut gar nichts passiert seitdem.

    5. Ich warte seit Dezember 24 auf meinem Anschluss. Glasfaser liegt schon seit dem ich eingezogen bin in der Wohnung mehrere andere im Haus beziehen schon Internet über Deutsche Glasfaser aber mir kann man nicht sagen ob und wann ich überhaupt mal angeschlossen werde. Aber ich hatte in dem Jahr 6 mal einen Vertreter von Deutsche Glasfaser bei mir an der Tür der mir einen Vertrag andrehen wollte. Momentan warte ich nur noch drauf das die 24 Monate um sind und ich kündigen kann.

    6. Bei einer Freundin sagte die Telekom noch zusätzlich, dass sie 2 Jahre Exklusivrecht auf die Leitung haben werden, wie verhält es sich damit? Ist das durch das Urteil ebenfalls ausgehebelt?

    7. Wenn der Vertrag schon bei Unterschrift zählt, muss man dann auch schon bezahlen?

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