Tl;dr
Ein Ehemann hat seine Frau verprügelt und soll auch die gemeinsame Tochter missbraucht haben. Das Trennungsjahr muss die Frau trotzdem abwarten: Eine Härtefallausnahme bestehe nicht, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Gurkenschurke66 on
>Fest stand, dass der Mann einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Körperverletzung dafür kassiert hat, seiner Frau 2010 die Nase eingeschlagen zu haben. Danach hatte sie sich zeitweise getrennt, war aber wieder zu ihm zurückgekommen. Weil die Frau die Ehe danach fortgesetzt hatte, lasse sich damit keine Unzumutbarkeit des Trennungsjahres begründen, so das OLG.
Was zum Fick.
AlucardIV on
>Doch selbst man diesen Vorfall als wahr unterstellte, reichte dem OLG auch das nicht, um eine Unzumutbarkeit des Trennungsjahres anzunehmen
Ich mein wenn das Argument gewesen wäre dass der Missbrauch nicht abschließend belegt ist wäre das vielleicht noch verständlich aber das?? Wie krank sind unsere Gerichte bitte?
Babayagaletti on
>Auch den Vorwurf der Frau gegenüber dem Mann, die gemeinsame fünfjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben, rechtfertigt nach den Maßstäben des OLG keinen Härtefall. Ob dieser Vorwurf zutrifft, würdigte das Gericht nicht abschließend. Aufgrund von WhatsApp-Nachrichten des Mannes an seine Frau, in denen er um Entschuldigung bittet, von seiner Frau nicht als Monster dargestellt werden will, und sie fragt, ob sie zur Polizei gehen will, hielt das OLG die Schilderung zum Missbrauch der Tochter zumindest für plausibel
Hat das OLG Lack gesoffen?
kiru_56 on
>Laut der bisherigen Rechtsprechung ist für die Anwendbarkeit dieser Ausnahme entscheidend, dass konkrete Umstände, die in der Sphäre des Ehepartners liegen, einem objektiven Betrachter begreiflich machen, dass der antragstellende Ehepartner sich endgültig von der Ehe abgewandt hat und das Abwarten des Trennungsjahres damit zu sinnlosem Formalismus würde.
>Das OLG Karlsruhe verschärft diesen Maßstab aber ausdrücklich, wie es in seiner Entscheidung deutlich klarmacht. Seiner Auffassung nach müssen die in der Person des Ehepartners liegenden Umstände so schwer wiegen, „dass es dem antragstellenden Ehepartner nach objektiver Betrachtung nicht zugemutet werden kann, weiter an den Ehepartner durch das rechtliche Eheband gebunden zu sein“. Der Härtefall müsse gerade über das endgültige Scheitern der Ehe hinausgehen, da der Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass auch scheinbar endgültig gescheiterte Ehen wieder fortgeführt würden.
Lassen wir mal die Anschuldigungen von Missbrauch außen vor. Aber schon „spannend“, das ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen KÖRPERVERLETZUNG nicht ausreichend ist, um einen Härtefall zu begründen, nur weil die Frau aus welchen Gründen auch immer zurückkam. Wie sehr willst du dich denn noch von der eigenen Ehe abwenden, wenn du deinen Partner/Partnerin körperlich angreifst und verletzt?
>Fest stand, dass der Mann einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Körperverletzung dafür kassiert hat, seiner Frau 2010 die Nase eingeschlagen zu haben. Danach hatte sie sich zeitweise getrennt, war aber wieder zu ihm zurückgekommen. Weil die Frau die Ehe danach fortgesetzt hatte, lasse sich damit keine Unzumutbarkeit des Trennungsjahres begründen, so das OLG.
greystone-yellowhous on
Erst Mal WTF?!? Genau solche Dinge sind es, die mir aufzeigen, dass sich auch bei uns seit den 1950ern nicht viel verändert hat. Gewalt gegen Frauen wird immer noch gerne ignoriert und kleingeredet.
Aber auf TikTok erklären uns die Politiker der CSU, der AfD und Macho Influencer wie Tate & Co., dass das mit den Frauenrechten viel zu krass überhand genommen habe…
DerDyersEve on
OLG: Frauen haben auch 2026 keine Rechte. Überraschend geht leider anders.
thorment07 on
Warum hassen Gesetze Frauen eigentlich so? Und Kinder ebenfalls?
Blubbpaule on
>Damit soll dem Gedanken Rechnung getragen werden, dass die Ehe prinzipiell auf Lebenszeit geschlossen wird und auch Krisen überstehen soll. Den Ehepartnern soll Gelegenheit gegeben werden, in dem erforderlichen Trennungsjahr wieder zueinanderzufinden und zu überlegen, ob sie die Ehe nicht doch fortsetzen wollen.
Mit der Misshandlung von dem Kind und auch Gewalt gegen die Frau ist die Ehe HINFÄLLIG.
>Im Januar 2025 soll er dann die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht haben. Angesichts dessen sei es ihr nicht zuzumuten, weiter mit ihrem Ehemann verheiratet zu bleiben.
Der Mann ist nicht zumutbar für die gesamte Gesellschaft. Nicht nur sofortige Scheidung auf absolut all seine Kosten, sondern auch am besten in die Forensik.
Desperate-Angle7720 on
Ich sehe das auch echt kritisch.
Der Sinn und Zweck des Trennungsjahres ist es, einen Zeitraum für eine mögliche Versöhnung zu schaffen und die Ehepartner vor “voreiligen” Entscheidungen zu beschützen, weil die Ehe als Institution und eigentliches Lebensbündnis einen hohen Stellenwert hat. Soweit, so gut, kann ich nachvollziehen.
Im Fall von Missbrauch an den eigenen Kindern: Was sollte hier das Ziel sein? Die Kinder unbedingt zu schützen, würde ich hoffen. Was die Mutter macht, indem sie sich scheiden lässt. Wenn man jetzt aber auf das Trennungsjahr und dem impliziten “vielleicht klappt’s zwischen euch ja doch noch weiterhin” besteht, stellt man meines Erachtens die Möglichkeit des weiteren Fortbestehens der Ehe über das Wohl des Kindes. Das einzige, was ich noch halbwegs nachvollziehen kann, ist, dass der Missbrauch im Rahmen eines Strafverfahrens (noch) nicht eindeutig nachgewiesen wurde. Aber auch das finde ich immer noch kritisch, zumindest, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt.
Und dann kommen wir noch dazu, dass im Schnitt sieben Versuche nötig sind, damit sich eine Frau aus einer missbräuchlichen Beziehung endgültig lösen kann, aufgrund wissenschaftlich belegter Dynamiken wie Trauma Bonding. Wenn man das mit dem – ebenfalls belegten – Wissen kombiniert, dass der Moment der Trennung für Frauen ein besonders hohes Risiko darstellt, Opfer von Gewalt durch den (Ex-)Partner zu werden, müsste man auf jeden Fall mal darüber nachdenken, wie man hier nicht nur die Institution der Ehe schützt, sondern auch die Personen, die darin direkt oder indirekt involviert sind.
Icy_Elk8257 on
Mal ganz unabhängig von diesem offensichtlichen Fehlurteil: das Trennungsjahr gehört weg, ersatzlos.
bored_german on
Okay, sind nur noch zwei Monate, aber das Argument „sie ist danach ja zurückgegangen“ finde ich persönlich mega schwierig. Statistisch gesehen brauch es sieben Versuche, bis ein Misshandlungsopfer die Tatperson endgültig verlässt. Nicht nur, weil der Zeitpunkt des Verlassen häufig die gefährlichste Zeit ist (sobald die Tatperson realisiert, dass sie die Kontrolle verliert), sondern auch, weil physischer Misshandlung häufig jahrelange emotionale Manipulation vorausgehen. Das heißt nicht, dass keine Gefahr mehr besteht
kingmauz on
Deutschland ist eben nicht so säkularisiert wie viele es glauben.
Soggy_Pension7549 on
Ich kenne sowas aus meinem persönlichen Umfeld mit 3 Kindern involviert und meine Freundin hat die Hölle durchgemacht bis die Scheidung endlich durch war. Dann ging’s aber weiter mit Sorgerecht, der Mann hat die Kinder ständig gegen sie gehetzt, ist nie pünktlich zur Abholung/Übergabe erschienen etc.
MajorKottan on
Wie hart soll das Gesetz ausgelegt werden?
Ja.
Ekelhaft für die Betroffene und ihre Tochter, sich auch noch mit so etwas herumschlagen zu müssen. Ich hoffe der Fall wird publik genug, um eine Gesetzesänderung zu forcieren.
Background-House-357 on
Danke an das Patriarchat und dessen bürgernahen Gesetze!
External_Priority on
Das Trennungsjahr gehört ohnehin abgeschafft. Aber dieses Urteil ist trotzdem eine Frechheit. Wie heißen die Richter: innen, wer spricht so ein krankes Urteil? Der Härtefall hätte hier angewendet werden können.
Academic-L-6850 on
„Istanbul-Konvention? Nie gehört!“ – OLG Karlsruhe anscheinend
Leave A Reply
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
18 Kommentare
Tl;dr
Ein Ehemann hat seine Frau verprügelt und soll auch die gemeinsame Tochter missbraucht haben. Das Trennungsjahr muss die Frau trotzdem abwarten: Eine Härtefallausnahme bestehe nicht, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.
>Fest stand, dass der Mann einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Körperverletzung dafür kassiert hat, seiner Frau 2010 die Nase eingeschlagen zu haben. Danach hatte sie sich zeitweise getrennt, war aber wieder zu ihm zurückgekommen. Weil die Frau die Ehe danach fortgesetzt hatte, lasse sich damit keine Unzumutbarkeit des Trennungsjahres begründen, so das OLG.
Was zum Fick.
>Doch selbst man diesen Vorfall als wahr unterstellte, reichte dem OLG auch das nicht, um eine Unzumutbarkeit des Trennungsjahres anzunehmen
Ich mein wenn das Argument gewesen wäre dass der Missbrauch nicht abschließend belegt ist wäre das vielleicht noch verständlich aber das?? Wie krank sind unsere Gerichte bitte?
>Auch den Vorwurf der Frau gegenüber dem Mann, die gemeinsame fünfjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben, rechtfertigt nach den Maßstäben des OLG keinen Härtefall. Ob dieser Vorwurf zutrifft, würdigte das Gericht nicht abschließend. Aufgrund von WhatsApp-Nachrichten des Mannes an seine Frau, in denen er um Entschuldigung bittet, von seiner Frau nicht als Monster dargestellt werden will, und sie fragt, ob sie zur Polizei gehen will, hielt das OLG die Schilderung zum Missbrauch der Tochter zumindest für plausibel
Hat das OLG Lack gesoffen?
>Laut der bisherigen Rechtsprechung ist für die Anwendbarkeit dieser Ausnahme entscheidend, dass konkrete Umstände, die in der Sphäre des Ehepartners liegen, einem objektiven Betrachter begreiflich machen, dass der antragstellende Ehepartner sich endgültig von der Ehe abgewandt hat und das Abwarten des Trennungsjahres damit zu sinnlosem Formalismus würde.
>Das OLG Karlsruhe verschärft diesen Maßstab aber ausdrücklich, wie es in seiner Entscheidung deutlich klarmacht. Seiner Auffassung nach müssen die in der Person des Ehepartners liegenden Umstände so schwer wiegen, „dass es dem antragstellenden Ehepartner nach objektiver Betrachtung nicht zugemutet werden kann, weiter an den Ehepartner durch das rechtliche Eheband gebunden zu sein“. Der Härtefall müsse gerade über das endgültige Scheitern der Ehe hinausgehen, da der Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass auch scheinbar endgültig gescheiterte Ehen wieder fortgeführt würden.
Lassen wir mal die Anschuldigungen von Missbrauch außen vor. Aber schon „spannend“, das ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen KÖRPERVERLETZUNG nicht ausreichend ist, um einen Härtefall zu begründen, nur weil die Frau aus welchen Gründen auch immer zurückkam. Wie sehr willst du dich denn noch von der eigenen Ehe abwenden, wenn du deinen Partner/Partnerin körperlich angreifst und verletzt?
>Fest stand, dass der Mann einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Körperverletzung dafür kassiert hat, seiner Frau 2010 die Nase eingeschlagen zu haben. Danach hatte sie sich zeitweise getrennt, war aber wieder zu ihm zurückgekommen. Weil die Frau die Ehe danach fortgesetzt hatte, lasse sich damit keine Unzumutbarkeit des Trennungsjahres begründen, so das OLG.
Erst Mal WTF?!? Genau solche Dinge sind es, die mir aufzeigen, dass sich auch bei uns seit den 1950ern nicht viel verändert hat. Gewalt gegen Frauen wird immer noch gerne ignoriert und kleingeredet.
Aber auf TikTok erklären uns die Politiker der CSU, der AfD und Macho Influencer wie Tate & Co., dass das mit den Frauenrechten viel zu krass überhand genommen habe…
OLG: Frauen haben auch 2026 keine Rechte. Überraschend geht leider anders.
Warum hassen Gesetze Frauen eigentlich so? Und Kinder ebenfalls?
>Damit soll dem Gedanken Rechnung getragen werden, dass die Ehe prinzipiell auf Lebenszeit geschlossen wird und auch Krisen überstehen soll. Den Ehepartnern soll Gelegenheit gegeben werden, in dem erforderlichen Trennungsjahr wieder zueinanderzufinden und zu überlegen, ob sie die Ehe nicht doch fortsetzen wollen.
Mit der Misshandlung von dem Kind und auch Gewalt gegen die Frau ist die Ehe HINFÄLLIG.
>Im Januar 2025 soll er dann die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht haben. Angesichts dessen sei es ihr nicht zuzumuten, weiter mit ihrem Ehemann verheiratet zu bleiben.
Der Mann ist nicht zumutbar für die gesamte Gesellschaft. Nicht nur sofortige Scheidung auf absolut all seine Kosten, sondern auch am besten in die Forensik.
Ich sehe das auch echt kritisch.
Der Sinn und Zweck des Trennungsjahres ist es, einen Zeitraum für eine mögliche Versöhnung zu schaffen und die Ehepartner vor “voreiligen” Entscheidungen zu beschützen, weil die Ehe als Institution und eigentliches Lebensbündnis einen hohen Stellenwert hat. Soweit, so gut, kann ich nachvollziehen.
Im Fall von Missbrauch an den eigenen Kindern: Was sollte hier das Ziel sein? Die Kinder unbedingt zu schützen, würde ich hoffen. Was die Mutter macht, indem sie sich scheiden lässt. Wenn man jetzt aber auf das Trennungsjahr und dem impliziten “vielleicht klappt’s zwischen euch ja doch noch weiterhin” besteht, stellt man meines Erachtens die Möglichkeit des weiteren Fortbestehens der Ehe über das Wohl des Kindes. Das einzige, was ich noch halbwegs nachvollziehen kann, ist, dass der Missbrauch im Rahmen eines Strafverfahrens (noch) nicht eindeutig nachgewiesen wurde. Aber auch das finde ich immer noch kritisch, zumindest, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt.
Und dann kommen wir noch dazu, dass im Schnitt sieben Versuche nötig sind, damit sich eine Frau aus einer missbräuchlichen Beziehung endgültig lösen kann, aufgrund wissenschaftlich belegter Dynamiken wie Trauma Bonding. Wenn man das mit dem – ebenfalls belegten – Wissen kombiniert, dass der Moment der Trennung für Frauen ein besonders hohes Risiko darstellt, Opfer von Gewalt durch den (Ex-)Partner zu werden, müsste man auf jeden Fall mal darüber nachdenken, wie man hier nicht nur die Institution der Ehe schützt, sondern auch die Personen, die darin direkt oder indirekt involviert sind.
Mal ganz unabhängig von diesem offensichtlichen Fehlurteil: das Trennungsjahr gehört weg, ersatzlos.
Okay, sind nur noch zwei Monate, aber das Argument „sie ist danach ja zurückgegangen“ finde ich persönlich mega schwierig. Statistisch gesehen brauch es sieben Versuche, bis ein Misshandlungsopfer die Tatperson endgültig verlässt. Nicht nur, weil der Zeitpunkt des Verlassen häufig die gefährlichste Zeit ist (sobald die Tatperson realisiert, dass sie die Kontrolle verliert), sondern auch, weil physischer Misshandlung häufig jahrelange emotionale Manipulation vorausgehen. Das heißt nicht, dass keine Gefahr mehr besteht
Deutschland ist eben nicht so säkularisiert wie viele es glauben.
Ich kenne sowas aus meinem persönlichen Umfeld mit 3 Kindern involviert und meine Freundin hat die Hölle durchgemacht bis die Scheidung endlich durch war. Dann ging’s aber weiter mit Sorgerecht, der Mann hat die Kinder ständig gegen sie gehetzt, ist nie pünktlich zur Abholung/Übergabe erschienen etc.
Wie hart soll das Gesetz ausgelegt werden?
Ja.
Ekelhaft für die Betroffene und ihre Tochter, sich auch noch mit so etwas herumschlagen zu müssen. Ich hoffe der Fall wird publik genug, um eine Gesetzesänderung zu forcieren.
Danke an das Patriarchat und dessen bürgernahen Gesetze!
Das Trennungsjahr gehört ohnehin abgeschafft. Aber dieses Urteil ist trotzdem eine Frechheit. Wie heißen die Richter: innen, wer spricht so ein krankes Urteil? Der Härtefall hätte hier angewendet werden können.
„Istanbul-Konvention? Nie gehört!“ – OLG Karlsruhe anscheinend