> *“Anwälte könnte ggf. unverzichtbare Handlungen für ihre Mandanten nicht mehr vornehmen, wenn sie die tägliche Höchstarbeitszeit erreichen, und Anwälte seien in einem bestehenden Mandatsverhältnis nicht beliebig austauschbar. Zugleich drohten bei Pflichtverletzungen Sanktionen bis hin zur existenzgefährdenden persönlichen Haftung für Schäden des Mandanten.“*
Interessante Argumente, besonders wenn erwartet wird, daß man ständig von 9-22 Uhr arbeitet ohne Ausnahme.
Gibt es Berufe, in denen diese Argumente wirklich zutreffen? Rettungs/Vollzugsdienste möglicherweise, aber diese sind auch von äußeren Faktoren stark beeinflusst und daher schwer planbar. Bei vielen Geschäftsverbindungen gibt es spezialiserte Mitarbeiter und andere Mitarbeiter müssen sich erst in Verträge und Details einarbeiten, wenn ein Mitarbeiter krank wird, kündigt oder im Urlaub ist (Kontoführer bei Großkunden von Banken zb). Und während das Anwalts/Kundenverhältniss rechtlich besonders geschützt wird, ist jeder Geschäftspartner haftbar für Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen. Ansonsten klingt das alles eher nach *“wir wollen Kosten sparen und uns nicht über eine sinnvolle Arbeitsteilung oder Neueinstellung unterhalten“*.
Wenigsens war mein Hotel so ehrlich zu sagen *“Wir zahlen keine Überstunden, es ist für Sie eine Ehre, für uns zu arbeiten, auch wenn es defacto eine Doppelschicht und dejure illegal ist!“*
*seufz*
SYL
erik_7581 on
Und jetzt bitte noch einmal das Gleiche bei Banken und den WP Buden
galvingreen on
Es müsste einfach nur genügend Beschwerden geben bzw. Anzeigen. Gibt genügend Arbeitgeber, wo das genauso praktiziert wird.
aeisele on
Gibt es nicht so eine Rechtsauffassung dass bei allen Jahresverdiensten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen generell keine Überstunden bzw. Zeitausgleiche gefordert werden können? Sorry leider keinen Beleg dafür aber hatte mich diesbezüglich mal informiert gehabt. Selbstverständlich gilt die zulässige Höchstarbeitszeit natürlich trotzdem.
alrun on
> Es sei aber für den Rechtsstaat wichtig, dass wir eine freie Anwaltschaft haben.
Also wenn sich die Kanzlei ans Arbeitsrecht und Ruhezeiten halten muss, ist sie nicht frei. Sie kann ggf. nicht mehr Leute einstellen.
Ich glaube Amazon und DHL werden in Zukunft freie Lagerarbeiter und Zusteller fordern – sie können so nicht arbeiten, wenn man die Gesetze anwendet.
Ich verstehe den Punkt nicht, was Anwälte von anderen Berufen so sehr unterscheidet, in denen es auch zu unvorhergesehenen Ausnahmesituationen kommt.
OpenOb on
Das Argument: „Anwälte müssen erreichbar sein“ wäre nicht so lächerlich wenn das keine Großkanzlei mit dutzenden Anwälten und Helferlein raushauen würde.
Anonym_aus_Gruenden on
>“Anwälte könnte ggf. unverzichtbare Handlungen für ihre Mandanten nicht mehr vornehmen, wenn sie die tägliche Höchstarbeitszeit erreichen, und Anwälte seien in einem bestehenden Mandatsverhältnis nicht beliebig austauschbar. Zugleich drohten bei Pflichtverletzungen Sanktionen bis hin zur existenzgefährdenden persönlichen Haftung für Schäden des Mandanten.“
Einfach von Anfang an Höchstarbeitszeit nicht maximal ausnutzen, dann hat man auch Reserven …
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7 Kommentare
Anwaltskanzlei:
> *“Anwälte könnte ggf. unverzichtbare Handlungen für ihre Mandanten nicht mehr vornehmen, wenn sie die tägliche Höchstarbeitszeit erreichen, und Anwälte seien in einem bestehenden Mandatsverhältnis nicht beliebig austauschbar. Zugleich drohten bei Pflichtverletzungen Sanktionen bis hin zur existenzgefährdenden persönlichen Haftung für Schäden des Mandanten.“*
Interessante Argumente, besonders wenn erwartet wird, daß man ständig von 9-22 Uhr arbeitet ohne Ausnahme.
Gibt es Berufe, in denen diese Argumente wirklich zutreffen? Rettungs/Vollzugsdienste möglicherweise, aber diese sind auch von äußeren Faktoren stark beeinflusst und daher schwer planbar. Bei vielen Geschäftsverbindungen gibt es spezialiserte Mitarbeiter und andere Mitarbeiter müssen sich erst in Verträge und Details einarbeiten, wenn ein Mitarbeiter krank wird, kündigt oder im Urlaub ist (Kontoführer bei Großkunden von Banken zb). Und während das Anwalts/Kundenverhältniss rechtlich besonders geschützt wird, ist jeder Geschäftspartner haftbar für Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstehen. Ansonsten klingt das alles eher nach *“wir wollen Kosten sparen und uns nicht über eine sinnvolle Arbeitsteilung oder Neueinstellung unterhalten“*.
Wenigsens war mein Hotel so ehrlich zu sagen *“Wir zahlen keine Überstunden, es ist für Sie eine Ehre, für uns zu arbeiten, auch wenn es defacto eine Doppelschicht und dejure illegal ist!“*
*seufz*
SYL
Und jetzt bitte noch einmal das Gleiche bei Banken und den WP Buden
Es müsste einfach nur genügend Beschwerden geben bzw. Anzeigen. Gibt genügend Arbeitgeber, wo das genauso praktiziert wird.
Gibt es nicht so eine Rechtsauffassung dass bei allen Jahresverdiensten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen generell keine Überstunden bzw. Zeitausgleiche gefordert werden können? Sorry leider keinen Beleg dafür aber hatte mich diesbezüglich mal informiert gehabt. Selbstverständlich gilt die zulässige Höchstarbeitszeit natürlich trotzdem.
> Es sei aber für den Rechtsstaat wichtig, dass wir eine freie Anwaltschaft haben.
Also wenn sich die Kanzlei ans Arbeitsrecht und Ruhezeiten halten muss, ist sie nicht frei. Sie kann ggf. nicht mehr Leute einstellen.
Ich glaube Amazon und DHL werden in Zukunft freie Lagerarbeiter und Zusteller fordern – sie können so nicht arbeiten, wenn man die Gesetze anwendet.
Ich verstehe den Punkt nicht, was Anwälte von anderen Berufen so sehr unterscheidet, in denen es auch zu unvorhergesehenen Ausnahmesituationen kommt.
Das Argument: „Anwälte müssen erreichbar sein“ wäre nicht so lächerlich wenn das keine Großkanzlei mit dutzenden Anwälten und Helferlein raushauen würde.
>“Anwälte könnte ggf. unverzichtbare Handlungen für ihre Mandanten nicht mehr vornehmen, wenn sie die tägliche Höchstarbeitszeit erreichen, und Anwälte seien in einem bestehenden Mandatsverhältnis nicht beliebig austauschbar. Zugleich drohten bei Pflichtverletzungen Sanktionen bis hin zur existenzgefährdenden persönlichen Haftung für Schäden des Mandanten.“
Einfach von Anfang an Höchstarbeitszeit nicht maximal ausnutzen, dann hat man auch Reserven …