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    3 Kommentare

    1. Babayagaletti on

      >Das Problem ist nur: Ver­mie­te­r:in­nen dürfen für die bereitgestellten Möbel einen „angemessenen“ Aufschlag nehmen – aber was angemessen ist, ist nirgends geregelt und Ver­mie­te­r:in­nen sind auch nicht verpflichtet, den Möblierungsaufschlag transparent zu machen.

      […]

      >Das Ganze ist kein Randphänomen. In den fünf größten Städten der Bundesrepublik ist mittlerweile jede dritte angebotene Wohnung möbliert. Das ergab eine Auswertung des Portals Immobilienscout.

      […]

      >Der Gesetzentwurf sehe deshalb vor, dass Ver­mie­te­r:in­nen künftig „den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen“. Dieser müsse sich am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein. Für voll möblierte Wohnungen solle eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können.

      >Kurzzeitmietverträge sollen zudem, so heißt es weiter aus Kreisen des Justizministeriums, künftig „einmalig für maximal 6 Monate abgeschlossen werden können“. Dies solle nur möglich sein, „wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt“.

    2. Decent_Parsley_8252 on

      Das würde so einen riesen unterschied machen. Kenne viele Leute die gescammed wurden (900€ für 8qm außerhalb von München weil „möbliert“).

    3. Die Mietpreisbremse ändert absolut nichts daran, dass zu wenig Wohnungen da sind… Als kurzfristige Maßnahme um den Markt zu stabilisieren und dann für mehr Wohnungen sorgen wäre sie sinnvoll, bloß zu dem zweiten Teil lässt sich unsere Politik irgendwie nicht überreden…

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