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    3 Kommentare

    1. >Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Correctiv darf schreiben, es habe in Potsdam einen „‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegeben. Nicht etwa, weil es einen solchen Plan tatsächlich gab oder er besprochen wurde – beides ist unstreitig nicht der Fall. Sondern weil das Gericht meint, Leser würden „erkennen“, dass die Passage keine Tatsachenschilderung, sondern lediglich eine wertende und zulässige Meinungsäußerung sei.

      https://www.lto.de/recht/meinung/m/correctiv-gewinnt-vor-landgericht-hamburg

    2. In dem Zusammenhang kann ich die Podcast Folge von ungescriptet empfehlen mit Mathilda Huss.

      (Die Betreiberin der Location, an der das ‚Potsdamtreffen 2.0‘ ausgetragen wurde)

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