Der Verurteilte wird wohl auch keinen Vorsatz ghabt haben, dass der Burgstaller den Schädel am Gehsteig bricht. Insofern kann ma wohl sagen, dass es deppert gelaufen is.
Is bei Faustschlägen halt leider so, dass zwischen nix, einem Veilchen und einem Toten alles möglich is.
Soll keine Rechtfertigung sein, aber so ein großer Skandal wies gern hättest is die Aussage halt ned.
austrian_expat on
>Der 24-Jährige habe Burgstallers „Profikarriere zerstört“, hielt dessen Rechtsvertreter eingangs der Verhandlung im Justizpalast fest.
[…]
>Nun kann er damit rechnen, vom Angreifer 55.800 Euro zu erhalten.
Und wieder einmal lächerlich niedriger Schadenersatz. Wie sollen 55k Euro auch nur annähernd den zukünftigen Verdienstentgang durch die Zerstörung seiner Karriere ausgleichen?
Wobei in diesem Fall ist es ja sogar ein bedingter Vergleich und kein Urteil. Ich vermute, das Opfer wird dem zugestimmt haben, weil auch mit Urteil nichts viel besseres zu erwarten gewesen wäre.
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2 Kommentare
Der Verurteilte wird wohl auch keinen Vorsatz ghabt haben, dass der Burgstaller den Schädel am Gehsteig bricht. Insofern kann ma wohl sagen, dass es deppert gelaufen is.
Is bei Faustschlägen halt leider so, dass zwischen nix, einem Veilchen und einem Toten alles möglich is.
Soll keine Rechtfertigung sein, aber so ein großer Skandal wies gern hättest is die Aussage halt ned.
>Der 24-Jährige habe Burgstallers „Profikarriere zerstört“, hielt dessen Rechtsvertreter eingangs der Verhandlung im Justizpalast fest.
[…]
>Nun kann er damit rechnen, vom Angreifer 55.800 Euro zu erhalten.
Und wieder einmal lächerlich niedriger Schadenersatz. Wie sollen 55k Euro auch nur annähernd den zukünftigen Verdienstentgang durch die Zerstörung seiner Karriere ausgleichen?
Wobei in diesem Fall ist es ja sogar ein bedingter Vergleich und kein Urteil. Ich vermute, das Opfer wird dem zugestimmt haben, weil auch mit Urteil nichts viel besseres zu erwarten gewesen wäre.