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    10 Kommentare

    1. Das ist so unfassbar absurd. Das wäre eigentlich die offensichtlichste Art der Barrierefreiheit, dass man Fußgänger und Rollstuhlfahrer rechtlich gleichsezt.

    2. Als jemand der im rolli sitzt find ich solche urteile immer ein wenig grenzwertig.

      Stell dir vor du dürftest keinen alkohol mehr trinken, denn du könntest 15km/h laufen….

      Als mensch der schon in vielen dingen eingeschränkt ist sieht man gesetzliche bevormundung immer besonders kritisch weil man auch schnell hilflos ist.

      Ein freund von mir sagte mal: „wenn du nicht mal mehr ohne fremde Hilfe scheissen gehn kannst, dann hast du angst um jedes letzte recht und freiheit“ und „ich kann schon nicht mehr laufen und nicht mal den rollstuhl selber bewegen, lass mich wenigstens ein wenig saufen ab und zu“

      15 km/h sind übrigens mitm handbetriebenen rolli auch drin, und man fährt mim elektrorolli auch nicht dauernd vollgas. Rennt ja auch nicht jeder überall hin.

      Sorry falls ich damit anecke, ist ein heikles thema….

    3. Das ist wieder so ein Urteil.

      Rechtlich wohl aktuell richtig.
      Moralisch absolut falsch

      So schnell können die meisten auch leicht besoffen laufen, wenn auch nur für eine kurze Distanz.

      Fahrzeug… FAHRZEUG… ein Rollstuhl ersetzt die Beine von Rohlstuhlfahrern!

      Wenn man das Urteil weiter spinnt dürfen Rollstuhlfahrer in keine Parks oder öffentliche Gebäude… da darfst ja mit einem Fahrzeug auch nicht rein

    4. CartoonistFeisty3256 on

      Weiß zu dieser Entscheidung eventuell jemand die Fundstelle im Ris und ob dies vom VwGH und/oder VfGH so entschieden wurde?.

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