Habe ich, als Bürger (Hauptwohnsitz) der entsprechenden Gemeinde, ein Recht auf Einsicht in Gemeinderatssitzungsprotokolle? Öffentliche Sitzung vorausgesetzt.

    Ich finde nur die verlinkte Info, die sich allerdings auf NÖ bezieht, ich wohne im Burgenland. Ich gehe zwar davon aus, dass das österreichweit gleich, zumindest ähnlich, sein wird, aber ich brauch es halt für den Drachen am Gemeindeamt, sie lehnt prinzipiell Alles ab, wofür sie einen Finger krumm machen müsste. Daher geh ich am Liebsten mit Ausdruck des entsprechenden Gesetzestextes hin, für den Fall, dass sie wieder durch Inaktivität glänzt. Im besten Fall brauch ichs nicht, aber ich geh lieber nur einmal vorbereitet hin, als zweimal.

    Kann mir da bitte wer weiterhelfen? Danke.

    https://www.jusline.at/gesetz/noe_go_1973/paragraf/53

    Von Sherlock-Brezerl

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    2 Kommentare

    1. Das ist grundsätzlich in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt und zwar für jedes Bundesland anders. Das Recht auf Einsicht in die Gemeinderatssitzungsprotokolle ist aber in allen Bundesländern recht ähnlich

      fürs Bürgenland gilt laut GemO folgendes:
      >Die Einsichtnahme in die genehmigten Verhandlungsschriften, die im Gemeindearchiv aufzubewahren sind, ist während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann erlaubt.

      *siehe [Gesetzestext Bgld. GemO §45 Verhandlungsschrift](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20000221)*

      Die Genehmigung erfolgt überlicherweise in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung.

      Schade, dass manche Personen es nach wie vor unnötig schwer machen an ganz normale Infos zu kommen. Keine Ahnung, ob das neue Informationsfreiheitsgesetz etwas in dieser Sache erleichtert, sodass man z.B. nicht persönlich ins Amt muss.

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