Genauer: Für eine Vergewaltigung unter Einsatz von KO-Tropfen.
Die rechtliche Bewertung der reinen Vergabe von KO-Tropfen an sich ändert sich hierdurch nicht (das ist eine reine Körperverletzung)
Hintergrund ist eine BGH-Rechtsprechung, wonach KO Tropfen nicht als „Waffe“ oder „gefährliches Werkzeug“ gelten sollen.
Eine Vergewaltigung unter Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs wird damit derzeit mit einem höheren Strafrahmen geahndet als eine Vergewaltigung unter Einsatz von KO-Tropfen. Das wird jetzt geändert.
Warum sich die Verbände hier so anstellen, erschließt sich mir nicht wirklich. Es ist insb fast schon eine Täuschung der Öffentlichkeit, wenn man behauptet, man „könne ja schon jetzt hohe Strafrahmen ausreizen“. Das ist zwar in der Tat richtig, verkennt aber, dass die Untergrenze eines Strafrahmens in der Justizpraxis ein entscheidender Faktor ist, weil die Praxis gedanklich eher vom Minimum startet.
Anders formuliert: Wenn die Untergrenze eines Strafrahmens 2 statt 5 Jahre sind, werden für dasselbe Unrecht im Schnitt deutlich niedrigere Strafen vergeben. Nebenbei hat das Gericht auch immer noch die Möglichkeit, diese Untergrenze durch Annahme eines minder schweren Falls zu unterschreiten.
Inhaltlich ist der Änderung schon deshalb zuzustimmen, weil KO-Tropfen keineswegs weniger gefährlich sind als „gefährliche Werkzeuge“. Im Gegenteil, jemanden ausversehen zu töten dürfte mit KO-Tropfen durch falsche Berechnung der richtigen Dosis (Und fehlende Rechenkünste kann man solchen Sexualstraftätern durchaus unterstellen) leichter sein.
Leave A Reply
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
1 Kommentar
Genauer: Für eine Vergewaltigung unter Einsatz von KO-Tropfen.
Die rechtliche Bewertung der reinen Vergabe von KO-Tropfen an sich ändert sich hierdurch nicht (das ist eine reine Körperverletzung)
Hintergrund ist eine BGH-Rechtsprechung, wonach KO Tropfen nicht als „Waffe“ oder „gefährliches Werkzeug“ gelten sollen.
Eine Vergewaltigung unter Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs wird damit derzeit mit einem höheren Strafrahmen geahndet als eine Vergewaltigung unter Einsatz von KO-Tropfen. Das wird jetzt geändert.
Warum sich die Verbände hier so anstellen, erschließt sich mir nicht wirklich. Es ist insb fast schon eine Täuschung der Öffentlichkeit, wenn man behauptet, man „könne ja schon jetzt hohe Strafrahmen ausreizen“. Das ist zwar in der Tat richtig, verkennt aber, dass die Untergrenze eines Strafrahmens in der Justizpraxis ein entscheidender Faktor ist, weil die Praxis gedanklich eher vom Minimum startet.
Anders formuliert: Wenn die Untergrenze eines Strafrahmens 2 statt 5 Jahre sind, werden für dasselbe Unrecht im Schnitt deutlich niedrigere Strafen vergeben. Nebenbei hat das Gericht auch immer noch die Möglichkeit, diese Untergrenze durch Annahme eines minder schweren Falls zu unterschreiten.
Inhaltlich ist der Änderung schon deshalb zuzustimmen, weil KO-Tropfen keineswegs weniger gefährlich sind als „gefährliche Werkzeuge“. Im Gegenteil, jemanden ausversehen zu töten dürfte mit KO-Tropfen durch falsche Berechnung der richtigen Dosis (Und fehlende Rechenkünste kann man solchen Sexualstraftätern durchaus unterstellen) leichter sein.