Ich bin auf Visana umgestiegen. Darf Visana mich wirklich bei der ersten Mahnung belasten?

    Soweit ich es verstanden habe, ist das gesetzlich nicht erlaubt. Wieso darf Visana das machen? Es heisst, es ist aufgrund ihrer Richtlinie erlaubt. Schlimmer finde ich, dass es bei der zweiten Mahnung 50CHF gezahlt werden muss. Ist das nicht noch Wucher? Schliesslich beziehe ich Krankenkasse aus Not.

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    Von opijkkk

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    7 Kommentare

    1. ObsidianRook on

      Rechtlich gesehen musst du gar nicht gemahnt werde um betrieben zu werden. Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung ist nicht pflicht.

    2. Kosten für Mahnungen sind legal, solange sie im Vertrag oder den AGB festgelegt wurden und verhältnismässig sind (ist natürlich immer ein wenig Interpretationsfrage).

    3. Bezahl einfach den ursprünglichen Betrag. Die meisten Firmen sind dann zufrieden und haben keinen Bock, um 5.- zu streiten.

    4. No-Sentence5570 on

      Auf die 5 Franken würde ich es nicht ankommen lassen. Einfach bezahlen und danach sofort einen Dauerauftrag einrichten!

    5. rainbow4enby on

      Pro Tipp (für r/buenzli und Sparfüchse): Alles bis auf die 5 CHF sofort bezahlen. Dann eine Mail an die Inkasso – Abteilung und nachfragen, ob sie

      a. auf die Kundenunfreundliche 5 CHF Gebühr für die 1. Zahlungserinnerung bestehen

      b. Dir mitteilen können, auf welchen Vertragsbestandteil sich die Visana betr. dieser Gebühr bezieht und in welcher Form Du ausdrücklich Deine Zustimmung dazu erklärt hast

      c. ob Dir aufgrund der vertraglichen Situation und nach KVG ein Kündigungsrecht in der OKP per 30.11.25 zusteht.

      Zudem mitteilen: „Sollte die Visana auf der Mahngebühr bestehen, ziehe ich einen Wechsel der Grundversicherung zu einer anderen KVG/OKP – Versicherung in Betracht.“

      Frist setzen, 10 Tage.

      In JEDEM Fall vor Ablauf der von der Visana gesetzten Frist alles bezahlen – KK Schulden sind teuer und können böse Konsequenzen haben.

      Falls Du tatsächlich diesen kund*innenunfreundlichen Laden verlassen willst (nur OKP/KVG Kündigung empfohlen!), muss Deine Kündigung rechtzeitig zum 30.11.25 eintreffen und zu diesem Zeitpunkt die Forderung komplett bezahlt sein !!

    6. Stunning_Court_2509 on

      Warum hast du nicht rechtzeitig bezahlt? Sieh es als eine lektion an fristen einzuhalten

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