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    3 Kommentare

    1. austrian_expat on

      >Gegen den Zwölfjährigen wird ebenfalls nach dem Waffengesetz ermittelt, hinzu kommt der Verdacht der Nötigung und der gefährlichen Drohung.

      Warum das? Mit dem Alter ist das Kind doch noch nicht strafmündig?

    2. „Bei einer freiwilligen Kontrolle im Haus wurde die funktionsfähige und geladene Pistole jedoch im Zimmer des Buben gefunden und sichergestellt.

      Der Zwölfjährige dürfte die Glock 19 im Wohnhaus gefunden und dann verwendet haben. Der Vater besaß die Pistole illegal, ebenso wie eine weitere Faustfeuerwaffe und zwei Langwaffen. “

      Oida … normalste Familie in NÖ.

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