Recht auf Teilhabe: Sozialbehörde muss Taxi für gehbehinderte Schülerin zahlen

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/sozialbehoerde-muss-taxi-fuer-gehbehinderte-schuelerin-zahlen-a-30925b67-d303-406f-8b5f-79e41baf5094

4 Comments

  1. Total-Boat6380 on

    Richtig so. Für sowas zahle ich von Herzen gerne, freut mich für die Schülerin 😀

  2. Illustrious_Plate610 on

    Ja schönes Urteil aber 1 Kilometer ist echt nicht viel. Mich würde interessieren ob die Eltern arbeiten gehen oder ob sie Zeit genug haben ihr Kind zur Schule zu schieben

  3. Daidalos99 on

    Dem Urteil kann entnommen werden, dass das ca. 11 Jährige Mädchen ein Gymnasium mit einer Entfernung von 1,1 Kilometer zum Wohnort besucht.

    Die Gemeinde hatte dann nur eine mickrige Kilometerpauschale von 13 Cent gezahlt, was aufgrund der Distanz nur 60 € waren. Die Eltern haben für das Taxi aber 2.240 € gezahlt.

    Die Eltern haben laut dem Urteil zwei Autos. Näheres ist im Sachverhalt zwar nicht angegeben, aber es wäre naheliegend, dass beide Elternteile zu den Schulzeiten arbeiten. Warum sollten diese sonst immer ein Taxi bestellen?

    Jetzt gibt es die Auffassung der Behörde, dass die Eltern sich eben um den Schulweg kümmern müssen. Bei einer etwas höheren Kilometerpauschale wäre das vielleicht sogar kostendeckend.

    Mit der Begründung des BSG müssten die Taxikosten aber auch übernommen werden, wenn die Eltern sich ohne weiteres selbst kümmern könnten. Schwierig.

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