Wir sehen regelmäßig Schimpfworte gegen die Gebühren für Schweizer Fernsehen, Radio und Nachrichten sowie gegen das Inkassounternehmen Serafe (um Menschen leichter anzuklagen). Deutschland hat einen ganz ähnlichen Ansatz (und ein Inkassounternehmen namens GEZ als Auslöser). Also ich denke, diese FAQ Bundesverwaltungsgericht. Gericht legt hohe Hürden für Klagen gegen Rundfunkgebühren fest gibt einige nette Einblicke in die Sichtweise eines Obersten Gerichts zu Leuten, die diese Medien als einseitig bezeichnen.

    • "Die Rechtfertigung für den Rundfunkbeitrag falle erst dann weg, wenn das Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Sender in Fernsehen, Hörfunk und Internet "über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite in Sachen Meinungsvielfalt erkennen" lasse. Es müsse ein "grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität" vorliegen. Nicht nur bei einzelnen Sendern, sondern bei allen."
    • "Die mündliche Urteilsbegründung stützte sich vor allem auf das Grundgesetz. Zunächst was für die Beitragszahlerinnen und -zahler eigentlich die Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag ist, der "individuelle Vorteil"wie es im Juristendeutsch heißt. Das sei die Möglichkeit, ein Programm zu nutzen, das dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender entspricht. Der Auftrag bestehe darin, Vielfalt zu sichern und Orientierungshilfe zu bieten."

    TV/Radio/news fees: a high court case faq from the large canton in the North
    byu/tom7721 inSwitzerland



    Von tom7721

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    1 Kommentar

    1. I really don’t know what I am supposed to do with a German court’s interpretation of their laws on appeals against broadcasting fees.

      This decision says nothing about the state of public broadcasters in Germany and in the end simply makes it more difficult for people to dodge paying the fees. Now what?

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