Share.

    26 Kommentare

    1. TheGreatTimmyAT on

      und sollts dir auch den Darm zerreißen, geh niemals in der Freizeit scheißen!

    2. Intelligent_Soil_981 on

      In Österreich braucht der Arbeitgeber keinen Grund um dich zu kündigen. Ganz andere Rechtslage als in DE.

    3. Allein die Tatsache, das Heisl-Zeiten getrackt werden wäre ein gefundenes Fressen für jedes Arbeitsgericht.

    4. Wolpertinger81 on

      muss ich Toilettenbürste und überschüssiges Klopapier auch mit abgeben?

    5. Possible_Trouble_449 on

      Ja. Wenn man gerne länger sitzt, raucht oder essen geht –> ausstempeln

    6. Realistic-Major4888 on

      Es gibt halt immer ein paar die es übertreiben müssen. Also wenn ich regelmässig mehr als eine halbe Stunde am Klo sitz, dann muss ich aber schon ein medizinisches Problem haben damit der Arbeitgeber das aktzeptieren muss.

      Wegen solcher Halblustiger schauen dann AGs plötzlich auf die Toilettenzeiten und fangen zu zählen an. Und das trifft wieder jeden.

    7. Ridgehanger on

      45 min am Stück ist halt schon ordentlich. Geht er/sie aber nur 1x am Tag, ist das find ich aber noch im realistischen Bereich. Ich mein, bei 3-4 x 10 min ist man schnell mal. Das wären dann auch bis zu 40 min.

    8. MareTranquil on

      Naja, wenn man dafür grundsätzlich nicht gekündigt werden könnte, würde manch einer 38,5 Stunden pro Woche dort verbringen

    9. Tiroler_Manu on

      Viertelstunde ist in Ordnung, aber dreiviertelstunde ist schon übertrieben.

      Ich mein da würde ich vorher mit den MA reden ob er ned besser zum Urologen gehen sollte.

    10. Ich meine ja gut, wennst mehrmals fast eine Stunde am heisl huckst darfst dich nicht wundern. Dass die das tracken is irgendwie weird aber sagt mir dann auch eher dass das schon öfters vorkam

    11. Naja es kann schon unter Arbeitszeitbetrug fallen wenn man es exzessiv macht. Ist mMn rechtens.

    12. Kramer-enters on

      Ja kenn jemand, der is so aus der Lehre geflogen. Stand auch so auf der Kündigung (stundenlange Toilettengänge)

    13. Du kannst immer ohne Grund gekündigt werden, solang du nicht zu einer geschützten Gruppe gehörst.

    14. jelly_brigade on

      Naja bei de Zeiten ist auch logisch. Wurde auch vorher ermahnt, also geht das schon eine Weile so.

    15. FrankDrgermany on

      Die richtige Dauer für deine Sitzung

      2 Minuten gelten als die ideale Zeit, um das große Geschäft zu erledigen. Wenn du diese Zeit (ungefähr) einhalten kannst, spricht das für ein gesundes und funktionierendes Verdauungssystem.

      Auch wenn der Stuhl aus welchem Grund auch immer nicht rauskommen möchte, solltest du nicht länger sitzen und pressen. Zu langes Sitzen auf dem Klo kann zur Gewohnheit für den Darm werden, dann wird er nur noch träger

    16. Ich bin für Arbeitsrecht und Arbeitersschutz, aber ich muss hier schon mal sagen dass des, für mich, eine richtige Grund für eine Fristlose ist. Ich nehme mal an dass du auch deine 1 Stunde Pause nimmst zum Mittagsessen, also ist des Arbeitszeit wo du 3/4 Stunde nichts produktives machst und fehlst auf dem Arbeitsplatz.

      Wenn des dann auch schon mal mit einem Gespräch erwähnt worden ist, und du entscheidest weiter zu machen, dann sind des die Konsequenzen, den du jetzt akzeptieren muss.

      Auf die Toilette gehen während Arbeitszeit ist ja erlaubt, des ist ja geschützt, aber 3/4 Stunde am Tag kacken gehen, weil man dafür zahlt wird, finde ich schon übertrieben.

    17. Das ist die bildliche Darstellung von ‚wie lange kann ich auf Arbeit aufm Klo scheißen gehen ohne gekündigt zu werden?‘ jetzt haben wirs schwarz auf weiß. Unter 50 Minuten oder so an drei Tagen.

    18. Select_Ingenuity_146 on

      Wie haben da auch a paar Kandidaten in der Firma die dann halt 45 min mit dem Handy am Häusl „Pause“ machen.

      Geht halt einfach ned und sollte auch Konsequenzen haben.

    19. Standardfrsge: Haben sie ihn auch vorher abgemahnt?

      Zwar überschreiten diese Fälle noch die vom Gericht genehmigten 30 Minuten: [https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Urteile_Gehaltskuerzung_Toilettenpausen_Arbeitsgericht_Koeln_6Ca3846-09_u.html](https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Urteile_Gehaltskuerzung_Toilettenpausen_Arbeitsgericht_Koeln_6Ca3846-09_u.html)

      Aber auch hier stellt sich die Frage, ob das Gericht diese Zeiten anerkennt, wenn der Angestellte sie bestreitet und angibt, er habe Magenprobleme gehabt.

      Verstopfung ist kein einfaches Thema.

    20. Kein Mensch braucht 45min pro Tag zum kacken. Was auch immer er da macht, das ist zu viel. Wenn das Thema bereits angesprochen wurde wie geschrieben ist die Fristlose angemessen.

    21. heißt ned umsonst „und der kleine Arbeitsmann scheißt solang er sitzen kann“ haha

    22. Naja, beim nächsten Arbeitgeber halt ned so ausreizen oder bis dahin den Reizdarm auskurieren.

    Leave A Reply