Hello! I have been in Germany since 3+ years now with following details:
14.09.22 Aufenthaltserlaubnis 18B Abs.1 AufenthG
And then switched to Blue Card
27.05.24 Blaue Karte EU 18G Abs.1 Satz. 1 AufenthG
The above image is the supplementary sheet (Zusatzblatt).

Ich werde zum 01.02.25 in ein neues Unternehmen eintreten. Ich wollte nur sichergehen, ob ich dies den Behörden mitteilen sollte oder ob es nicht erforderlich ist. Ich gehe davon aus, dass dies gemäß Zusatzblatt und den aktuellen Blue-Card-Bestimmungen nicht erforderlich ist. Könnte das bitte jemand bestätigen? Kann ich problemlos den Arbeitgeber wechseln, ohne mich mit der deutschen Bürokratie auseinandersetzen zu müssen? Jede Hilfe wäre sehr dankbar. Danke schön!

https://i.redd.it/1m6cfmzt94vf1.png

Von MrAnonymousR

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1 Kommentar

  1. MrDrunkenKnight on

    AFAIK you have to inform Ausländerbehörde if you’re switching job since your job must fit some conditions (like min brutto salary) for Blaue Karte. Strange, that you are already 3+ years with BK and still didn’t change it to Niederlassungserlaubnis (it’s possible if you have at least A1 German level and 36+ months of having BK)

    P.S.: Blaue Karte is actually a cheat-code to get NE (permanent residence) on which „Erwerbstätigkeit erlaubt“

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