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    30 Kommentare

    1. Gerade mit einem Freund diskutiert: wer ist hier Schuld? Der der provoziert oder der der zuerst zuschlägt?

      edit: abgesehen davon, dass Gewalt NIEMALS die Lösung sein sollte. Eh kloa.

    2. Keine juristische, sondern eine moralische Meinung:

      Erst eine Aufforderung, Abstand zu halten – entweder verbal oder mit den Händen wegdrücken -, und wenn das nicht hilft, so machen wie der Typ im Video.

    3. h8temachine on

      Ich finde der junge Mann hat sich absolut richtig verhalten und auch gewartet bevor er zuschlägt.

      Der offensichtlich beeinträchtigte Mann ist zum Schluss sehr weit in seinen „privat“ Bereich gekommen

      Somit keine Schuld sondern Notwehr

    4. attiladerhunne on

      Ist ziemlich deutlich Notwehr, und da er nicht nachgetreten hat, eine saubere Sache. In dem Monent wo der Agressor ihm derart bedrohlich nahe gekommen ist, waren die Faustschläge zur Gefahrenabwehr gerechtfertigt. (bin kein Anwalt)

    5. WildPirate8026 on

      Muss man nicht auch berücksichtigen, dass der jüngere Mann der Situation nicht enfliehen konnte? Weil ja die Türen geschlossen sind…

    6. mablungcalafalas on

      Nachdem der „Provokateur‘ dann auch noch die Nahedistanz unterschreitet und eine aggressive Stellung einnimmt, kann das unter Umständen schon unter Notwehr fallen. Der „Schläger“ steht mit dem Rücken zur Wand ohne Möglichkeit weiter auszuweichen, während sich der „Provokateur“ in aggressiver Haltung vor ihm aufbaut, sodass man eigentlich jederzeit mit einem Angriff durch den „Provokateur“ rechnen muss. Anzeige wegen Körperverletzung wäre es natürlich trotzdem. Ob Notwehr vorliegt oder nicht, muss dann zuerst die StA beurteilen und in weiterer Folge uU das Gericht.
      Was alles vor dem Video passiert ist, sieht man allerdings nicht. Deshalb kann es auch ganz anders sein. ,;)

    7. Automatic-Mix6093 on

      Geil – eigentlich hätten die Leute rundherum auch eine verdient

    8. Prestigious-Top-5897 on

      Wen interessiert die Rechtslage wenn man Linksausleger ist… Wenn der so auf mich randackelt fühl ich mich auch bedroht…

    9. Um als Notwehr zu gelten muss 1. ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum etc.), 2. die Erforderlichkeit der Verteidigung (die Handlung muss das mildeste Mittel sein, um den Angriff abzuwehren) und die 3. Verhältnismäßigkeit der Mittel (die Verteidigung darf nicht unverhältnismäßig stark sein).

      In dem Fall denke ich nicht 1-3 alle zutreffen. Man könnte sogar argumentieren dass keines davon zutrifft.

    10. Kein Richter in Österreich wird hier auf Notwehr entscheiden, selbst wenn er das Video sieht. Es muss ein unmittelbar bevorstehender Angriff bzw eine akute Bedrohungssituation gegen Leib und Leben vorliegen. Einfach jemanden Nahe kommen und anschreien oder lauter sprechen ist jedenfalls keine schlimme Bedrohungssituation.
      Was man hier sieht ist eine (schwere – je nach Verletzung) Körperverletzung die auch dementsprechend strafrechtlich verfolgt wird.

    11. CoolCat1337One on

      Betrunkener Typ, 1,5 Köpfe größer.
      Ja, Notwehr ist schwierig, aber der Bedrängte konnte nicht mehr groß ausweichen.
      Wer sich besoffen nicht benehmen kann soll halt nicht in der Öffentlichkeit betrunken auftreten.
      Ein Gericht sieht es vermutlich anders, aber ich würde sagen „verdient zu Boden gegangen“.

    12. ChargedClee on

      Schaut euch den armen Kerl an. Der hat schon Tränen in den Augen vor lauter Stress. Und dann noch auf die Distanz. Für mich auf jeden Fall Selbstverteidigung

    13. wahrscheinlich Notwehr, aber wenn der Schläger professioneller oder erfahrener Boxer ist, könnte man argumentieren dass er seine Kraft besser einschätzen können müsste, und hier „übertrieben“ hätte, ähnlich wie wenn man geschlagen wird und sich mit einem Messer wehrt (absolutes Halbwissen hier)

    14. Wenn du Pech hast und der schlecht fällt, ist er tot. Ich verstehe ehrlich gesagt die Vorkommentierenden nicht: Man versucht sich aus der Situation zu entziehen, aber schlägt doch bitte nicht derart zu. Mir ist in den ersten zwei Sekunden klar, dass der andere hier unter Substanzeinfluss steht. Was hier gewaltverherrlichend verharmlost wird, ist brenzlig. Der menschliche Körper wird ganz schnell sehr fragil. Egal wie sehr jmd einen nervt, Gewalt kann doch nicht die Antwort sein. Und das einerseits scheinheilig selbst so hier zu schreiben, um sich selbst aus der Schusslinie zu befördern und das eigene Gewissen zu beruhigen, und es aber andererseits auch wirklich so zu leben sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Zu sagen, der hätte es verdient, wird in der Gruppe schnell zum Totschlag. Lauter Vollhirnis hier. Und morgen regen sich wieder alle einstimmig über jugendliche Kriminelle auf.

    15. 1. Unter der Annahme, dass der Schlag tatsächlich eine Körperverletzung verursacht hat, ist hier maximal Notwehr gem. §3 StGB als Rechtfertigungsgrund zu prüfen.

      Provokation eines strafrechtlichen Verhaltens ist kein Rechtfertigungsgrund (vgl. Fuchs/Zerbes).

      2. Notwehr braucht:

      -einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff

      -auf ein geschütztes Rechtsgut (Leib, Leben, sexuelle Integrität, Vermögen, Freiheit)

      -sie darf das notwendige Maß nicht überschreiten

      Hier scheitert‘s schon am gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff, wie etwa ein Ansetzen zum Schlag.

      3. Eventuell kann eine irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation vorliegen, ein sog. §8-Irrtum, nach dem der Täter nicht wegen *vorsätzlicher* Begehung der Tat bestraft werden kann, sondern dann nur mehr wegen Fahrlässigkeit, sofern ihm der Irrtum fahrlässig unterlaufen ist.

      Hier wird der Täter wohl als seine irrtümliche Annahme darbieten, dass er glaubte, der andere hätte schon zum Angriff angesetzt.

      Angenommen, der Richter glaubt ihm, wär‘ das aber sicher fahrlässig: In einem gut beleuchteten Fahrzeug und ohne erkennbare Faktoren, die die Sinne beeinträchtigen, unterläuft einem Maßmensch dieser Irrtum nicht.

      Also wäre er hier wohl strafbar wegen §88 (1) StGB, vorausgesetzt, die Argumentation des Irrtums wird akzeptiert.

    16. One_Scientist_984 on

      Erschreckend, wie viele hier einfach eine Rechtfertigung (Notwehr… wtf?) dafür haben wollen, jemandem relativ konsequenzenlos eine einschenken zu können.

    17. Unhappy_Student_11 on

      Finde es schon bedenklich, wieviele Gewalt für ok halten hier. Man kann den Typen auch wegstoßen, ohne ihn KO zu schlagen oder einfach weggehen

    18. SadMangonel on

      Sorry, aber absolutes no-go. 

      Der ist zwar eien komplettes arschloch, und er verdient schon eine grenze. Aber derart fest zuzuschlagen steht  nicht im Verhältnis.

      Man geht zwar davon aus, dass er wieder aufsteht, aber im RL besteht auch eine gute chance, dass ers nicht einfach tut. 

      Ob betrunken rumgrölen und leute anpöbeln eine mögliche todesstrafe verdient wage ich zu bzweifeln. 

      Du kannst ihm ja beispielswiese eher in den bauchraum schlagen wo die gefahr geringer ist. Oder du gehst weg. 

      Wir sind halt in einer Gesellschaft wo gewalt keinen platz hat. Ich kann ja freitag abend auch nicht einfach leute legal abstechen anfangen.

    19. Mountain_Hearing_689 on

      Polizei meinte zu meinem Kumpel einfach er soll bitte gehen, war halt noch in den 90ern

    20. Eine Warnung hätte er aussprechen können. Oder war das vor dem Video? Weiß man nicht. So schauts wohl schlecht für den Schläger aus

    21. Wieviele Menschen hier Selbstjustiz und Gewalt verherrlichen ist beängstigend.

      Ein KO Schlag + Sturzverletzungen können dauerhafte Schäden bis zur Behinderung hinterlassen.

      Fäuste setzt man nicht gegen Worte ein, Punkt.

    22. Keine Notwehr, aber den Preis wert. Relevant ist die Frage, ob hier Personalien ermittelt werden.

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