Die damals betrogene und benachteiligte Person hat schon vor längerem eine Diskriminierungsentschädigung zugesprochen bekommen – muss das die ÖVP oder einer der 3 Angeklagten zahlen? Ich fürchte nicht, sondern bleiben wir Steuerzahler auf den Verbrechenskosten der Schwarz-Türkisen sitzen.

    WOW – es wurde sogar ein unparteiisches Mitglied der Begutachtungskommission (OHNE Begründung oder anderer Dokumentation) ausgetauscht, um offenbar dem Wunsch von ÖVP-Wöginger nachzukommen. Alle anderen dürften sowieso bereits ÖVP-nahe gewesen sein.

    Ein Schuldeingeständnis NACH Prozessbeginn + NACH "Verantwortungsübernahme" der beiden Mitangeklagten darf hoffentlich zu kaum einem milderen Urteil führen.

    https://ooe.orf.at/stories/3324230/

    Von Grouchy-Commercial27

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    6 Kommentare

    1. Imaginary_String_814 on

      Der Anwalt. „Es war nicht seine Absicht, aber es ist auf sein Handeln zurückzuführen (dass eine besser qualifizierte Bewerberin nicht zum Zug kam, Anm.). Hätte er die Tragweite seines Handelns erkannt, hätte er anders gehandelt.“
       
      Er wusste also nicht, dass sein intervenieren sich auf das Auswahlverfahren auswirken wird ?  

      Spannend 

    2. Wird im Sinne der Republik aus generalpräventiven Gründen auf eine Diversion rauslaufen. Nicht, dass wir noch die Regierungsmehrheit im NR gefährden. Edit: /s

    3. Strange_Flatworm1144 on

      Diversion gibts. Hätte man sich das ganze Brimborium auch sparen können, weil eh wurscht. Alles so lächerlich.

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