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    6 Kommentare

    1. NachtMondVogel on

      Vielleicht einfach nur ein Kollege der sich verabschiedet?
      Schau doch mal rein

    2. Betriebsrat fragen.
      Zitat AK:
      „Der Betriebsinhaber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeit­nehm­ers/einer Arbeitnehmerin verständigen. Innerhalb einer Woche kann der Betriebsrat dazu Stell­ung nehmen. Innerhalb dieser Frist hat der Betriebsinhaber auf Verlangen des Betriebsrats mit diesem zu beraten. Eine vor Ablauf der Frist ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam, es sein denn, der Betriebsrat hat bereits eine Stellungnahme abgegeben.“

    3. ~~“Quiet Quitting“ ist, wenn der __Arbeitnehmer__ nur das Minimum tut (und ein absoluter BS-Begriff), und nicht wenn du gekündigt wirst.~~

      E: lesen schwer ohne kaffee :/

    4. Ragebait, sag bloß nicht dass der Inhalt für eine Feier ist sonst interessiert es keinen mehr.

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