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    10 Kommentare

    1. Awhhhh wie gut.

      Die Gutscheine haben uns Taschengeldgeringverdienern in der Mittagspause dort in der HTL immer besonders gefreut. Ich weiß nichtmal mehr woher wir die bekommen haben, aber ich kenn die noch von damals wo der Tschicktegl dort im (nicht abgetrennten) Raucherbereich drin am Tisch gestanden ist 🙂

    2. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine in Österreich beträgt 30 Jahre. Kürzere Fristen sind nur zulässig, wenn der Aussteller einen triftigen Grund dafür hat.

    3. Severe_Plum_19 on

      Gültig bis 15.06.1997

      Also eher nein.

      Du könntest aber bei McDonald’s Zentrale bzw bei der Filialen nachfragen ob sie den umtauschen wollen. Manche Firmen stehen sich auf sowas.

      Ansonsten kannst du auch bei Willhaben dein Glück probieren.

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