Hallo allerseits,

    Ich vergleiche zwei deutsche nationale Visum -Zusatzblätter (Zusatzblatt) für Studenten.

    One version says:
    “Beschäftigung bis zu 140 Arbeitstage im Jahr gemäß §16b AufenthG …”
    (only mentions 140 working days)

    Another version says:
    “Beschäftigung bis zu 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr gemäß §16b AufenthG …”
    (explicitly mentions 140 full OR 280 half days)

    Mein Visum ist der kürzere Wortlaut, der nur 140 Arbeitstage auflistet. Bedeutet dies immer noch, dass ich nach deutschem Recht 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten kann, oder bin ich nur insgesamt 140 Tage?

    Hat jemand Erfahrung damit im Ausländerbehörde oder mit Arbeitgebern? Ich möchte sicher sein, bevor ich meinen Arbeitsplan plane.

    https://www.reddit.com/gallery/1ng2wb6

    Von Slight_Choice_1092

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    1 Kommentar

    1. Plane_Substance8720 on

      Yes, you are allowed to split those 140 full days into 280 half days.

      You may be required to provide evidence of working only half days though!

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